^ DGAP-WpÜG: Guido Krass / Angebot zum Erwerb Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: CENTROTEC SE; Bieter: Guido A. Krass

18.11.2020 / 10:00 CET/CEST Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)

Bieter:

Guido Krass

Großächerstraße 70, CH-8966 Oberwil-Lieli, Schweiz

Zielgesellschaft:

CENTROTEC SE

Am Patbergschen Dorn 9 59929 Brilon Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13184

ISIN: DE0005407506

Herr Guido Krass hat am heutigen 18. November 2020 entschieden, den Aktionären der CENTROTEC SE ("Zielgesellschaft"), die der Bieter bereits im Sinne des WpÜG kontrolliert, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots anzubieten, sämtliche nennwertlosen Inhaber-Stammaktien der Zielgesellschaft (ISIN: DE0005407506) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie ("CENTROTEC-Aktien") gegen Zahlung einer Angebotsgegenleistung in bar in Höhe des gesetzlichen Mindestpreiseses zu erwerben, um damit die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der Zulassung der Zielgesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 BörsG zu schaffen ("Delisting-Erwerbsangebot"). Der gesetzliche Mindestpreis entspricht dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Zielgesellschaft während der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots, d.h. dieser Veröffentlichung. Dieser Mindestpreis wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt und dem Bieter mitgeteilt werden. Der Bieter hat den Mindestpreis vorab aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen näherungsweise mit EUR 15,03 ermittelt.

Ebenfalls am heutigen 18. November 2020 hat der Bieter mit der Zielgesellschaft eine Vereinbarung abgeschlossen (Delisting-Vereinbarung), nach der sich die Zielgesellschaft im Rahmen des rechtlich Zulässigen verpflichtet hat, vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der CENTROTEC-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard und General Standard) zu beantragen (sog. Delisting).

Das Delisting-Erwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen erfolgen, wobei sich der Bieter vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Angebotsunterlage, welche die detaillierten Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Informationen enthalten wird, wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom Bieter im Internet auf der Website

http://www.CentrotecBeteiligung.com

veröffentlicht werden.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von CENTROTEC-Aktien. Die endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von CENTROTEC-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland , insbesondere des WpÜG, des BörsG und der WpÜG-Angebotsverordnung (Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots) unterbreitet. Eine Durchführung des Delisting-Erwerbsangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) wird nicht erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Delisting-Erwerbsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder anderweitig erfolgen. Die Aktionäre der Zielgesellschaft werden nicht darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

In den USA sowie in jeder anderen Jurisdiktion, in der ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes nicht gesetzeskonform wäre, ist diese Veröffentlichung weder ein Angebot, Wertpapiere zu kaufen, noch die Aufforderung zu einem Angebot, Wertpapiere zu verkaufen.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird weder direkt noch indirekt in den USA oder in die USA hinein, über den US-Postweg oder durch irgendein anderes Mittel oder Instrument des zwischenstaatlichen Handels oder Handels mit dem Ausland (any means or instrumentality of interstate or foreign commerce) einschl. Telekopie, Telex, Telefon, Email oder sonstiger Arten der elektronischen Kommunikation, noch über die Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse (national securities exchange) in den USA durchgeführt.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, kann der Bieter unmittelbar oder mittelbar, d.h. z.B. über Beteiligungsunternehmen, außerhalb des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist CENTROTEC-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für Wertpapiere, die ein Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Erwerb von CENTROTEC-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden auf

http://www.CentrotecBeteiligung.com

veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Oberwil-Lieli, 18. November 2020

Ende der WpÜG-Meldung

---------------------------------------------------------------------------

18.11.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

1149036 18.11.2020 CET/CEST

°

Quelle: dpa-Afx