FRIEDRICH VORWERK legt Preisspanne für geplanten Börsengang auf 41 EUR bis 56 EUR je Aktie fest

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15.03.2021 / 18:55 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

FRIEDRICH VORWERK legt Preisspanne für geplanten Börsengang auf 41 EUR bis 56 EUR je Aktie fest

- Angebot 2,0 Mio. neuer Aktien aus einer Kapitalerhöhung zur Beschleunigung des Wachstums im Wasserstoffmarkt

- Zusätzlich 6,0 Mio. bestehende Aktien aus einer Umplatzierung der Altaktionäre sowie weitere 1,2 Mio. bestehende Aktien zur Abdeckung einer möglichen Mehrzuteilung

- Streubesitz von bis zu 46,0 % nach dem Börsengang

- Angebotsfrist beginnt voraussichtlich heute und endet am oder um den 23. März 2021

- Erster Handelstag im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) voraussichtlich am oder um den 25. März 2021

Tostedt, 15. März 2021 - Die FRIEDRICH VORWERK Group SE, ein führender Anbieter von Lösungen im Bereich der Energieinfrastruktur für Gas-, Strom- und Wasserstoffanwendungen ("FRIEDRICH VORWERK" oder das "Unternehmen"), hat für den geplanten Börsengang (das "Angebot") eine Preisspanne von 41,00 EUR bis 56,00 EUR pro Aktie festgelegt. Der endgültige Angebotspreis wird im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens ermittelt. Das Angebot umfasst 2,0 Mio. neu ausgegebene Aktien aus einer Kapitalerhöhung und 6,0 Mio. bestehende Aktien der Altaktionäre MBB SE und ALX Beteiligungsgesellschaft mbH sowie 1,2 Mio. bestehende Aktien, die von den Altaktionären zur Abdeckung einer möglichen Mehrzuteilung zur Verfügung gestellt werden. Es wurde ein Lock-up von 180 Tagen für das Unternehmen und 365 Tagen für die Altaktionäre vereinbart. Der Streubesitz nach dem Börsengang wird vorbehaltlich der vollständigen Ausübung der Mehrzuteilungsoption bis zu 46,0 % betragen. FRIEDRICH VORWERK wird auch in Zukunft ein inhabergeführtes Unternehmen bleiben, an dem der Vorstandsvorsitzende Torben Kleinfeldt und auch MBB SE einen wesentlichen Anteil halten.

FRIEDRICH VORWERK plant, sein Geschäft in den nächsten Jahren insbesondere im Wasserstoff- und Strommarkt deutlich auszubauen. Der erwartete Bruttoerlös aus der Platzierung neu ausgegebener Aktien in Höhe von 97 Mio. EUR in der Mitte der Preisspanne soll daher insbesondere für die Entwicklung von Lösungen für die industrielle Produktion, den Transport und die Speicherung von Wasserstoff verwendet werden. Zum 31. Dezember 2020 entfielen bereits 7 % bzw. 21 Mio. EUR des Auftragsbestandes der Gesellschaft auf das Clean Hydrogen Segment. Darüber hinaus sieht das Unternehmen großes Potenzial in einer weiteren internationalen Expansion und in Akquisitionen, um seine organischen Wachstumspläne zu beschleunigen. FRIEDRICH VORWERK hat einen langen Track-Record erfolgreicher M&A-Transaktionen, wobei die letzte Akquisition vor gerade einmal zwei Wochen verkündet wurde.

Das Angebot steht unter dem Vorbehalt der Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Nach der Billigung wird der Prospekt im Bereich Investor Relations auf der Website der Gesellschaft www.friedrich-vorwerk.de veröffentlicht. Der Zeitraum, in dem Anleger Kaufangebote abgeben können, beginnt voraussichtlich am 15. März 2021 nach Veröffentlichung des Prospekts und endet am oder um den 23. März 2021. Der Handel mit den Aktien im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am oder um den 25. März 2021 unter dem Handelssymbol "VH2" und der ISIN DE000A255F11 beginnen.

Kontaktdaten

FRIEDRICH VORWERK Group SE Niedersachsenstraße 19-21 21255 Tostedt Tel +49 4182 - 1047 Fax +49 4182 - 6155 tostedt@friedrich-vorwerk.de www.friedrich-vorwerk.de/

Vorstand Torben Kleinfeldt (CEO) Tim Hameister

Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Christof Nesemeier

Registergericht Amtsgericht Tostedt, HRB 208170

Haftungsausschluss

Diese Unterlagen dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan oder in einer anderen Jurisdiktion, in der die Verbreitung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Diese Unterlagen stellen weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der Friedrich Vorwerk Group SE (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzlich ist. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten stattfinden. Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act registriert. Die Wertpapiere dürfen nicht in Australien, Kanada oder Japan oder an oder auf Rechnung oder zugunsten von Staatsangehörigen, Einwohnern oder Bürgern Australiens, Kanadas oder Japans angeboten oder verkauft werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der Wertpapiere dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich mittels und auf der Grundlage eines noch zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts getroffen werden. Der Wertpapierprospekt wird zeitnah nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht und auf der Internetseite der Friedrich Vorwerk Gruppe SE kostenlos zur Verfügung gestellt.

Diese Mitteilung darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verteilt werden und ist nur an diese gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Bestandteil des nationalen Rechts ist, und die außerdem (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner geänderten Fassung (die "Order") fallen, oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit usw. ) (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Mitteilung richtet sich nur an Relevante Personen und darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht befolgt werden oder auf sie vertrauen. Jegliche Anlage oder Anlagetätigkeit in Aktien der Gesellschaft steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.

Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, durch die Verwendung eines in der Zukunft liegenden Datums oder von Wörtern wie "wird", "erwartet", "zielt ab", "könnte", "könnte", "sollte", "erwartet", "glaubt", "beabsichtigt", "plant", "bereitet vor" oder "zielt ab" (auch in ihrer negativen Form oder anderen Variationen) gekennzeichnet. Zukunftsgerichtete Aussagen sind ihrer Natur nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Es gibt eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von denen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Alle nachfolgenden schriftlichen oder mündlichen zukunftsgerichteten Aussagen, die der Gesellschaft oder den in seinem Namen handelnden Personen zuzuschreiben sind, werden in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument realisiert werden. Alle zukunftsgerichteten Aussagen entsprechen dem Datum dieser Bekanntmachung.

Diese Bekanntmachung enthält auch bestimmte Finanzkennzahlen, die nicht nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") anerkannt sind. Diese Nicht-IFRS-Kennzahlen werden dargestellt, weil die Gesellschaft der Ansicht ist, dass diese und ähnliche Kennzahlen in den Märkten, in denen es tätig ist, weithin als Mittel zur Bewertung der operativen Leistung und der Finanzierungsstruktur eines Unternehmens verwendet werden. Sie sind möglicherweise nicht mit ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar und sind keine Messgrößen nach IFRS oder anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen.

Diese Mitteilung erhebt nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die zur Bewertung der Gesellschaft und/oder seiner Finanzlage erforderlich sind. Finanzielle Informationen (einschließlich Prozentsätze) wurden nach gängigen kaufmännischen Standards gerundet.

Zur Deckung möglicher Mehrzuteilungen haben sich die veräußernden Aktionäre bereit erklärt, den Konsortialbanken bis zu 1.200.000 Aktien der Friedrich Vorwerk Group SE zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus haben die veräußernden Aktionäre den Konsortialbanken eine Option zum Erwerb einer Anzahl von Aktien eingeräumt, die der Anzahl von Aktien entspricht, die zur Deckung von Mehrzuteilungen während des Stabilisierungszeitraums (wie unten definiert) zugeteilt wurden. Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 durchführen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich am oder um den 25. März 2021), und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum"). Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher werden nicht zwangsläufig Stabilisierungsmaßnahmen erfolgen und solche Maßnahmen könnten jederzeit und ohne Vorankündigung beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können dazu führen, dass der Preis der Aktien der Gesellschaft höher ist, als dies ohne sie der Fall wäre. Darüber hinaus kann sich der Börsenkurs vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau befinden. Zudem können Stabilisierungsmaßnahmen einen falschen oder irreführenden Eindruck über das Angebot der Aktien erzeugen. Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren zusätzlich zu den primären und sekundären Aktien bis zu 1.200.000Mehrzuteilungsaktien der Gesellschaft (wobei deren Zahl nicht mehr als 15 % der endgültig im Rahmen des Angebots platzierten primären und sekundären Aktien beträgt) zugeteilt. Die veräußernden Aktionäre der Gesellschaft haben darüber hinaus dem Stabilisierungsmanager eine Option eingeräumt, die es ihm ermöglicht, zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen eine Anzahl an Aktien der Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (sogenannte Greenshoe-Option). Soweit Investoren im Rahmen des IPO Mehrzuteilungsaktien zugeteilt werden, ist der Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option einmal oder mehrmals auszuüben, auch wenn die Ausübung im Anschluss an einen Verkauf von zuvor durch den Stabilisierungsmanager im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien durch den Stabilisierungsmanager erfolgen sollte.

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Sprache: Deutsch Unternehmen: Friedrich Vorwerk Group SE Niedersachsenstraße 19-21 21255 Tostedt Deutschland E-Mail: hameister@friedrich-vorwerk.de Internet: www.friedrich-vorwerk.de ISIN: DE000A255F11 WKN: A255F1 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard) EQS News ID: 1175754

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Quelle: dpa-Afx