ABO Energy GmbH & Co. KGaA schließt Stillhaltevereinbarung mit den Gläubigern wesentlicher Finanzierungen ab
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23.01.2026 / 19:42 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA ("Gesellschaft") (ISIN: DE0005760029 / WKN: 576002) gibt bekannt, dass sie heute eine Stillhaltevereinbarung mit den Gläubigern wesentlicher Finanzierungen geschlossen hat. Die Stillhaltevereinbarung bezieht sich auf Konsortialkreditverträge, bilaterale Darlehen, ausgewählte Avallinien und Schuldscheindarlehen der Gesellschaft.
Der Abschluss der Stillhaltevereinbarung ist der erste Schritt zur Umsetzung eines Sanierungskonzepts, über das die Gesellschaft derzeit mit den Finanzierungspartnern verhandelt. Die Finanzierungspartner haben gegenüber der Gesellschaft zum Ausdruck gebracht, dass sie das Fortbestehen der bestehenden und eine etwaige Gewährung neuer Finanzierungen unter den Vorbehalt einer Reihe von Bedingungen stellen, zu denen die Einigung auf ein Sanierungskonzept und die Erstellung eines entsprechenden Sanierungsgutachtens zählen. Die Stillhaltevereinbarung sieht vor, dass die Fremdkapitalgeber während des Zeitraums, in dem über das Sanierungskonzept verhandelt wird, keine Rechte aus (potenziellen) Kündigungsgründen unter den Finanzierungen geltend machen.
Parallel hat die Gesellschaft eine renommierte Beratungsgesellschaft beauftragt, ein Sanierungsgutachten zu erstellen, welches in der ersten Februarhälfte 2026 als Entwurf vorliegen soll. Auf dieser Grundlage sollen anschließend ein Term Sheet für das Sanierungskonzept bzw. weitere Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den Fremdkapitalgebern verhandelt werden. Ziel ist die nachhaltige Sanierung der Gesellschaft.
Im Rahmen des Sanierungskonzepts ist beabsichtigt, dass auch die Gläubiger der Anleihe 2024/2029 (ISIN: DE000A3829F5) der Stillhaltevereinbarung beitreten. Hierzu soll zeitnah zu einer Abstimmung ohne Versammlung eingeladen werden.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft geht auf Grundlage der bisherigen Verhandlungen mit den Fremdkapitalgebern davon aus, das Sanierungskonzept erfolgreich umsetzen zu können. Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den weiteren Fortgang entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.
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Quelle: dpa-Afx