Brockhaus Technologies AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den Zustimmungsbeschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 26. Februar 2026
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PRESSEMITTEILUNG
Brockhaus Technologies AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den Zustimmungsbeschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 26. Februar 2026
Frankfurt am Main, 21. April 2026. Die Brockhaus Technologies AG (BKHT, ISIN: DE000A2GSU42, "Brockhaus Technologies" oder "Gesellschaft") informiert ihre Aktionäre darüber, dass gegen den Zustimmungsbeschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 26. Februar 2026 über den Verkauf der Beteiligung an der BLS Beteiligungs GmbH ("Bikeleasing") an DECATHLON PULSE Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben wurden. Diese sind am 15. April 2026 ordnungsgemäß im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
Die Klagen wurden von den Aktionären Axel Sartingen, Köln und der Milaco GmbH, Langenfeld, vertreten durch ihren Geschäftsführer Axel Sartingen erhoben. Die Gesellschaft hat angezeigt, sich gegen die Klagen zu verteidigen. Zudem hat Marcellino Graf von und zu Hoensbroech, Cascais, Portugal, eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage bei Gericht eingereicht, die jedoch bisher nicht rechtshängig ist. Marcellino Graf von und zu Hoensbroech und Axel Sartingen hatten auf der außerordentlichen Hauptversammlung im eigenen Namen sowie Axel Sartingen auch im Namen der Apollo Beteiligungen GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Axel König, die Milaco GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Axel Sartingen, Widerspruch zu Protokoll gegeben. Nach aktueller Einschätzung von Aufsichtsrat und Vorstand der BKHT stehen diese Klagen dem Vollzug der Transaktion nicht entgegen. Die Gesellschaft wird ihre Aktionäre über den weiteren Fortgang der Verfahren auf dem Laufenden halten.
Die Aktionäre der Gesellschaft haben auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 26. Februar 2026 mit einer deutlichen Mehrheit von mehr als 98% der abgegebenen Stimmen dem Verkauf der Anteile an Bikeleasing an DECATHLON PULSE zugestimmt. Auf Basis der exemplarischen Berechnung zum 30. September 2025 würde der auf Brockhaus Technologies entfallende anteilige Kaufpreis für die veräußerten Anteile rund EUR 240 Mio. nach vorläufigen Transaktionskosten und Steuern betragen. Der endgültige Kaufpreis wird im Rahmen eines marktüblichen Closing-Accounts-Mechanismus zum Vollzug der Transaktion unter Berücksichtigung der dann vorhandenen Barmittel, Finanzverbindlichkeiten sowie des Nettoumlaufvermögens der Bikeleasing-Gruppe ermittelt.
Der Vollzug der Transaktion wird - vorbehaltlich der noch ausstehenden Freigabe der BaFin - im zweiten Quartal 2026 erwartet. Eine Entscheidung über die Verwendung der Verkaufserlöse steht derzeit noch aus. Fest steht, dass die Verkaufserlöse gezielt zur weiteren Steigerung des Shareholder Value eingesetzt werden sollen. In Betracht kommen dabei vorbehaltlich näherer Analysen insbesondere Aktienrückkäufe, Dividendenausschüttungen oder weitere M&A-Transaktionen, ebenso wie eine Kombination solcher Maßnahmen.
Über Brockhaus Technologies Die Brockhaus Technologies AG (BKHT, ISIN: DE000A2GSU42) mit Sitz in Frankfurt am Main ist eine Technologiegruppe, die margen- und wachstumsstarke Technologie- und Innovations-Champions mit B2B-Geschäftsmodellen im deutschen Mittelstand akquiriert. Mit einem einzigartigen Plattformansatz und einem langfristigen Horizont unterstützt Brockhaus Technologies ihre Tochtergesellschaften aktiv und strategisch dabei, langfristig profitables Wachstum über Branchen- und Ländergrenzen hinweg zu erzielen. Gleichzeitig bietet Brockhaus Technologies einen Zugang zu diesen nicht börsennotierten deutschen Technologie-Champions, die für Kapitalmarktinvestoren ansonsten unzugänglich sind. Weitere Informationen unter www.brockhaus-technologies.com
Kontakt: Brockhaus Technologies - Florian Peter Telefon: +49 69 20 43 40 90 Fax: +49 69 20 43 40 971 E-Mail: ir@brockhaus-technologies.com
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Quelle: dpa-Afx