Gerresheimer nimmt Stellung zur Prüfung durch die BaFin
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24.09.2025 / 10:48 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Gerresheimer nimmt Stellung zur Prüfung durch die BaFin
Düsseldorf, 24. September 2025. Die Gerresheimer AG (ISIN: DE000A0LD6E6), wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Einleitung einer anlassbezogenen Bilanzkontrollprüfung informiert.
Die Prüfung betrifft nach Angaben der BaFin die Gewinnrealisierung aus Verträgen mit Kunden im Konzernabschluss und dem zugehörigen Konzernlagebericht zum 30. November 2024.
Konkret geht es um Bestellungen, für die im letzten Drittel des Geschäftsjahres 2024 mit den jeweiligen Kunden sogenannte "Bill-and-Hold"-Vereinbarungen abgeschlossen wurden. Die Prüfung soll klären, ob diese Umsatzerlöse im Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2024 erfasst werden durften oder erst im laufenden Geschäftsjahr 2025.
Die Gerresheimer Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2024 Umsatzerlöse in Höhe 2,036 Mrd. Euro. Die im Rahmen von "Bill-and-Hold"-Vereinbarungen im Geschäftsjahr 2024 erfassten Umsätze entsprechen insgesamt einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag.
Gerresheimer ist unverändert der Auffassung, dass diese Umsätze und Gewinne im Einklang mit den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften periodengerecht im Geschäftsjahr 2024 bilanziert wurden.
"Wir nehmen die Prüfung durch die Aufsichtsbehörde sehr ernst. Transparenz, Compliance und Corporate Governance sind uns sehr wichtig. Wir werden deshalb vollumfänglich mit der BaFin kooperieren, um eine vollständige und transparente Klärung zu ermöglichen", so Wolf Lehmann, CFO der Gerresheimer AG.
Kontakt Gerresheimer AG
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Quelle: dpa-Afx