VERBUND AG: Auswirkung der Abschöpfung von Übergewinnen auf VERBUND

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21.12.2022 / 12:25 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Das Management der VERBUND AG gibt hiermit nach Beschluss des Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) am 13.12.2022 im Nationalrat einen Überblick über die beschlossenen Maßnahmen und deren erwartete Auswirkung auf VERBUND.

Das Gesetz in Österreich sieht grundsätzlich eine Deckelung der Stromerlöse insbesondere für die Erzeugungstechnologien Wasserkraft (ohne Pumpspeicher), Windkraft, Solar (PV und Solarthermie), und Steinkohle bei 140 EUR/MWh vor. Durch die Anrechenbarkeit von Investitionen in Erneuerbare Energien (für VERBUND derzeit Wasser, Wind und PV) und Energieeffizienz kann sich dieser Erlösdeckel auf bis zu max. 176 EUR/MWh erhöhen. Berücksichtigt werden 50 % der Investitionen im Betrachtungszeitraum von 01. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2023 bzw. der in dieser Periode aktivierten Teilbeträge. Ausgenommen von der Gewinnabschöpfung sind u.a. die Stromerzeugung aus flexiblen Pumpspeicherkraftwerken, sowie die Erzeugung von flexiblen Stromprodukten (Regelprodukte), die für die Stabilisierung der Stromnetze und damit für die Versorgungssicherheit notwendig sind.

Erlöse über der Preisobergrenze werden nach Berücksichtigung der angeführten Ausnahmen zu 90 % abgeschöpft. Abgeschöpft werden die monatlichen Überschusserlöse, die zwischen 1.12.2022 und 31.12.2023 anfallen. Die Bezugsgröße für die Gewinnabschöpfung ist der Erlös, der sich unter Berücksichtigung von Strom-Derivaten und Strombezugsverträgen ergibt (Monats-Durchschnittspreis). Die Gewinnabschöpfung ist zu 100 % steuerlich abzugsfähig.

Der EKB-S wird zu den folgenden zwei Zeitpunkten zur Zahlung fällig: einerseits am 30. September 2023 für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023, andererseits am 31. März 2024 für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023.

Die seitens VERBUND am 25. Mai 2022 per Insiderinformation angekündigte Sonderdividende kann nicht auf diese Maßnahmen gegengerechnet werden, ist aber weiterhin geplant.

Neben der Gewinnabschöpfung in Österreich ist VERBUND mit seinen erneuerbaren Erzeugungsanlagen auch in Deutschland, Spanien und Rumänien von Markteingriffen betroffen, wobei es vor allem durch das neue Gesetz in Deutschland voraussichtlich zu wesentlichen Abschöpfungsbeträgen kommen wird. Das neue Gewinnabschöpfungssystem in Deutschland erfolgt auf Basis differenzierter Grenzbeträge je nach Erzeugungstechnologie und bei Erneuerbaren Energie Anlagen zusätzlich noch nach der Vermarktungsart. In Deutschland werden 90% der Überschusserlöse, die zwischen 1.12.2022 und 30.6.2023 anfallen abgeschöpft - mit der Möglichkeit einer Verlängerung von 30.6.2023 bis 30.4.2024.

Auf Basis der vorliegenden Gesetze und Regularien geht VERBUND auf Basis aktueller Marktdaten (Stichtag: 09.12.2022) von einer in 2023 ergebniswirksamen Gewinnabschöpfung (EBITDA) in Höhe von insgesamt rund 2,1 Mrd. EUR (davon 1,8 Mrd. EUR in Österreich und 0,3 Mrd. EUR in Deutschland) aus. Die Zahlungen aus der Gewinnabschöpfung verteilen sich im Wesentlichen zu gleichen Teilen auf die Jahre 2023 und 2024.

Bei den bekanntgegebenen Zahlen handelt es sich um bestmögliche Abschätzungen der Auswirkungen der Gewinnabschöpfung zu einem bestimmten Stichtag (09.12.2022) auf Basis aktueller Marktwerte (Großhandelspreise) und Planzahlen (Investitionen, geplante Produktionsmengen). Die tatsächlichen Werte können in Abhängigkeit von weiteren Entwicklungen erheblich von den geplanten Werten abweichen.

Kontakt:

Mag. Andreas Wollein Leiter Finanzmanagement und Investor Relations T.: +43 (0)5 03 13 - 52604 F.: +43 (0)5 03 13 - 52694 mailto:investor-relations@verbund.com

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Quelle: dpa-Afx