ATOSS Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
^ EQS Stimmrechtsmitteilung: ATOSS Software SE ATOSS Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
05.11.2026 / 16:42 CET/CEST Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Mitteilung gemäß §43 Abs.1 WpHG (wesentliche Beteiligung)
Herr Andreas F.J. Obereder, für sich persönlich und als Geschäftsführer der AOI Invest GmbH, hat uns am 4. November 2026 mitgeteilt, dass uns die AOI Invest GmbH (nachfolgend auch "AOI") gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 2 WpHG am 4. November 2026 mitgeteilt hat, dass ihr Gesamtstimmrechtsanteil an der ATOSS Software SE infolge ihres Beitritts zur Poolvereinbarung der Familie Obereder ("Pool") am 3. November 2026 die Schwelle von 25 % überschritten hat. Ihr Gesamtstimmrechtsanteil aus unmittelbar gehaltenen und zugerechneten Stimmrechten beträgt seitdem 25,08 %; dies entspricht 3.989.210 Stimmrechten. Herr Andreas F.J. Obereder ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der AOI.
Vor diesem Hintergrund teilte uns Herr Andreas F.J. Obereder gemäß §43 Abs.1 WpHG im Namen der AOI Invest GmbH und zugleich für ihn persönlich Folgendes mit, wobei seine persönlichen Angaben klarstellend zu seiner Mitteilung vom 10. August 2026 erfolgen: 1) Mit dem Erwerb verfolgte Ziele: a) Auch nach dem Beitritt der AOI zum Pool verfolgen weder der Pool noch die AOI oder ich persönlich strategische Ziele oder die Erzielung von Handelsgewinnen im Hinblick auf die ATOSS Software SE. b) Es besteht, auch nach Beitritt der AOI zum Pool, keine Absicht seitens der AOI oder mir persönlich, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der ATOSS Software SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.c) Der AOB Portfolio One GmbH & Co. KG steht auch nach dem Beitritt der AOI zum Pool weiterhin das satzungsmäßige Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat zu. Zudem ist vorgesehen, dass ich zum Jahreswechsel 2026/2027 vom Vorstand in den Aufsichtsrat der ATOSS Software SE wechsle. Über dieses Entsendungsrecht und den vorgesehenen Wechsel hinaus streben weder die AOI noch ich persönlich eine Einflussnahme auf die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der ATOSS Software SE an. d) Der Pool, die AOI und ich persönlich streben, auch nach dem Beitritt der AOI zum Pool, keine Änderung der Kapitalstruktur der ATOSS Software SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.2.) Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel: Die AOI hat die Aktien von anderen Poolmitgliedern vollständig mit Eigenmitteln erworben.
---------------------------------------------------------------------------
05.11.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: https://eqs-news.com/?origin_id=453da3e6-d928-11f1-b46d-066675bb9927&lang=de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Unternehmen: ATOSS Software SE Rosenheimer Str. 141 h 81671 München Deutschland Internet: www.atoss.com LEI Code: 529900Q9G9280ADNOA39
Ende der Mitteilung EQS News-Service ---------------------------------------------------------------------------
2429466 05.11.2026 CET/CEST
°
Quelle: dpa-Afx