BONN (dpa-AFX) - Weil ein Recht auf Preisminderung bei schlechtem Mobilfunk bis heute nichts bringt, haben Verbraucherschützer der Bundesnetzagentur Untätigkeit vorgeworfen. Die Behörde habe es versäumt, ein Messinstrument zu erarbeiten, obwohl sie dies nach einer Gesetzesnovelle 2021 hätte tun müssen, sagte der Rechtsanwalt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW der Deutschen Presse-Agentur. Die Bonner Behörde teilte mit, das Instrument im Laufe des Jahres zur Verfügung zu stellen. Nur damit können Verbraucher das Recht nutzen. Sie können dann eine Preisminderung oder Vertragsauflösung durchsetzen, wenn ihr Handynetz erheblich schlechter ist als vertraglich zugesichert. Im Festnetz-Internet ist das bereits möglich. Die dafür nötigen Prüfungen auf breitbandmessung.de sind aber zeitaufwendig./wdw/DP/zb

Quelle: dpa-Afx