LUXEMBURG (dpa-AFX) - Betreiber von Online-Marktplätzen wie Ebay
Unbekannter bietet Frau online für Sex an - ohne ihre Zustimmung
Die Richterinnen und Richter stärkten damit einer betroffenen Frau aus Rumänien den Rücken. Ein Unbekannter hatte laut Mitteilung 2018 auf einer rumänischen Website eine Anzeige geschaltet und sie darin - ohne ihre Zustimmung - für sexuelle Dienstleistungen angeboten. Das Inserat habe Fotos von der Frau sowie ihre Telefonnummer enthalten, hieß es vom EuGH. Erst als die Betroffene sich beim Betreiber des Online-Marktplatzes beschwerte, entfernte dieser die Anzeige.
Doch da war es bereits zu spät: Auf anderen Internetseiten war die Anzeige samt der persönlichen Daten schon kopiert worden. Die Frau zog in Rumänien gegen den Betreiber des Online-Marktplatzes vor Gericht. Nach einer eingelegten Berufung sprach eine zweite Instanz die Plattform jedoch von ihrer Verantwortung frei. Als die Betroffene wiederum selbst Berufung gegen das Urteil einlegte, rief das zuständige rumänische Gericht den EuGH an./tre/DP/nas
Quelle: dpa-Afx