DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Bau von Schnellladesäulen an Autobahnen darf nicht ohne Ausschreibung und Vergabeverfahren erfolgen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf rechtskräftig entschieden (Az.: VII Verg 29/22).
Nach Angaben des Gerichts hatte die Autobahn GmbH des Bundes im April 2022 die bestehenden Konzessionsverträge mit der Tank & Rast GmbH sowie der Ostdeutsche Autobahntankstellen GmbH erweitert. Die Ergänzungsvereinbarung sah vor, dass die Betreiber zusätzlich Schnellladeinfrastruktur für E-Autos an Raststätten bereitstellen dürfen. Ein Vergabeverfahren hatte es dafür nicht gegeben.
Dagegen war der Ladeinfrastruktur-Betreiber Fastned sowie zunächst auch Tesla
Daraufhin kam das OLG Düsseldorf nun zu dem Schluss, dass das Recht, Tankstellen für Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselantrieb zu betreiben, nicht automatisch den Betrieb von Schnellladesäulen für Elektrofahrzeuge umfasst./fc/DP/men
Quelle: dpa-Afx