BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Volkswagen muss einem gekündigten Manager rund 200.000 Euro Gehalt nachzahlen. Das entschied das Arbeitsgericht Braunschweig. VW hatte dem Mann gekündigt, weil er nach Überzeugung des Unternehmens interne Informationen unter anderem an das Landeskriminalamt (LKA) weitergegeben habe. Der juristische Streit zwischen dem VW und insgesamt zwei Managern beschäftigt inzwischen Arbeitsgerichte über alle Instanzen.

Mit der konkreten Entscheidung des Gerichts soll der Autobauer die entstandene Differenz zwischen fristloser und ordentlicher Kündigung nachzahlen. Zuvor hatte die Kammer entschieden, dass die außerordentliche Kündigung nicht fristgerecht war, die ordentliche Trennung später aber wirksam ist. Die Forderung von VW, unter anderem etwa 380.000 Euro Anwaltskosten erstattet zu bekommen, wies das Gericht ab.

Kündigungsgrund war nach VW-Angaben der Vorwurf, interne Revisionsberichte zu den Modellen Crafter und Grand California unbefugt an Medien und öffentliche Stellen abgegeben zu haben. Aus Konzernsicht war dies unzulässig und stellte eine massive Pflichtverletzung dar.

Die beiden Kläger aus dem oberen Managementkreis berufen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz. Die Männer fühlten sich unter Druck gesetzt und benachteiligt, nachdem sie erst intern und später auch extern über vermeintliche Missstände berichtet hatten.

Ihre Millionenklage auf Schadenersatz scheiterte nach dem Arbeitsgericht in Braunschweig auch beim Landesarbeitsgericht in Hannover. Nun muss sich das Bundesarbeitsgericht damit befassen.

Nach dem Urteil vom Mittwoch kündigte ein VW-Sprecher an, dass der Konzern weitere rechtliche Möglichkeiten prüfe. Berufung ist möglich. Im zweiten Verfahren zwischen VW und dem anderen Manager gab es am Mittwoch hingegen keine Entscheidung. Diese soll im November verkündet werden./bch/DP/nas

Quelle: dpa-Afx