Konkrete Schadenersatzansprüche müssen Verbraucher dann noch per anschließender individueller Klage geltend machen. Das zuvor schon vom Bundestag beschlossene Gesetz kann nun zum 1. November in Kraft treten. Damit sollen auch vom VW (Volkswagen (VW) vz)-Skandal betroffene Autobesitzer die neuen Klagerechte nutzen können, deren Schadenersatzansprüche Ende 2018 verjähren./sam/DP/jha