Der monatelange Streit zwischen VW und Verbraucherschützern, die in einer Musterfeststellungsklage Hunderttausende Kläger vertreten, ist beendet. Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte am Freitag, dass beide Seiten eine umfassende Vereinbarung geschlossen haben.

Diese sieht vor, dass 260.000 VW-Dieselkunden entschädigt werden: Sie erhalten als Entschädigung eine Summe zwischen 1350 und 6257 Euro, je nach Alter und Fahrzeugtyp. Die Geschädigten sollen ein entsprechendes Angebot erhalten. Sie können dann selbst entscheiden, ob sie das Angebot annehmen oder in Einzelklagen weiter für mehr Geld streiten. An das Ergebnis der Musterfeststellungsklage sind die einzelnen Kunden also nicht gebunden.

Volkswagen plant mit einer Gesamtsumme an Entschädigungen von 830 Millionen Euro. Diese Summe war bereits bei früheren Gesprächen zwischen VW und Verbraucherschützern ausgehandelt worden. Außerdem übernimmt VW nach eigenen Angaben auch die Kosten für die Abwicklung des Vergleichs und die Rechtsberater der Dieselfahrer. Unabhängige Wirtschaftsprüfer sollen die Umsetzung stichprobenartig prüfen. Für mögliche Streitfragen soll eine Ombudsstelle eingerichtet werden.

Verwirrung über die Anzahl an Kunden mit Anspruch auf Entschädigung


Über die genaue Anzahl, der an der Musterfeststellungsklage beteiligten Personen, ist in den vergangenen Tage viel Verwirrung entstanden. Ursprünglich hatten sich 460.000 Personen in die Klage eingetragen. Davon haben sich dann aber fast 80.000 wieder abgemeldet. Zudem befinden sich unter den restlichen wohl noch eine erhebliche Anzahl an Dubletten, sowie etliche Personen für die kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Nach neuesten Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband geht das Bundesamt für Justiz mittlerweile von rund 260.000 Kunden aus, welche Anspruch auf Entschädigung haben.