Vor 15 Jahren warb die Comdirect Bank mich für ein kostenloses Konto, und zwar ein Leben lang. Zudem gab es jeden Monat einen Euro Gutschrift. Nun ändern sich die Konditionen, die Zahlungen werden eingestellt. Kann ich mich wehren?

Grundsätzlich dürfen Banken ihre Konditionen ändern. Solche Änderungen müssen mindestens zwei Monate zuvor in Textform angekündigt werden. Kunden haben die Möglichkeit zu widersprechen. Allerdings sollten sie sich vorher einen Plan B zurechtlegen und wissen, zu welcher Bank sie wechseln könnten. Die bisherige Bank hat nach einem Widerspruch nämlich das Recht, das Konto zu kündigen.

Euro am Sonntag: Etwas komplizierter sieht die Sache aus, wenn die Bank eine bestimmte Leistung - zum Beispiel die Gebührenfreiheit - lebenslang garantiert hat. "Ob ein solches Versprechen für eine Bank bindend ist, hängt von der konkreten Formulierung ab", meint Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg. Bei einem "lebenslang kostenlosen" Konto sei der Fall aber klar. Wenn der Vertrag selbst einen solchen Passus enthalte, könne man davon ausgehen, dass die Bank sich an das Versprechen halten müsse, meint sie. "Das gilt auch für die monatlichen Zahlungen", sagt Föller. Gibt es dazu keine konkreten Zeitangaben, muss man sich wohl mit dem Ende der Zahlungen abfinden.

Existiert lediglich ein Werbeversprechen, könnte es sich immerhin um eine vertragliche Nebenabsprache oder zugesicherte Eigenschaft handeln. "Das ist aber rechtlich nicht eindeutig geklärt", betont die Verbraucherschützerin. Allerdings gab es vor einigen Jahren eine ähnliche Konstellation bei der Postbank. Das Geldinstitut hatte über die Firma Tchibo für Konten geworben. Im Werbeprospekt standen zum Beispiel Slogans wie "auf ewig € 0,-" oder "dauerhaft ohne Kontoführungs- oder Jahresgebühren. Für alle Zeiten - versprochen!". Nach der Einführung einer Kontoführungsgebühr beschwerten sich darum zahlreiche Kunden mit Verweis auf die Werbung. Das Institut lenkte damals ein.