Der Rundfunkbeitrag wird grundsätzlich für jede Wohnung fällig. "Leben Studierende in einer Wohn­gemeinschaft, so muss sich eine Person beim Beitragsservice anmelden, und die WG kann sich die Monatskosten von 17,50 Euro teilen", sagt Anneke Voß, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Sind einige Bewohner von der Zahlung des Beitrags befreit, so müssen die­jenigen für den Beitrag aufkommen, die sich nicht befreien lassen können. "Eine Anmeldung auf jemanden, der sich befreien lassen kann, ist nicht möglich. Erst wenn alle Bewohner befreit sind, ist die gesamte Wohnung auch beitragsfrei", erklärt Voß.

Sie rät Studenten, die Bewohner gegenüber dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio korrekt einzuordnen. Auch für Unterkünfte in ­Studentenwohnheimen wird der Rundfunkbeitrag in der Regel fällig. "Ein Wohnheimzimmer gilt als einzelne Wohnung, wenn es von einem allgemein zugänglichen Flur aus erreichbar ist und einen eigenen Briefkasten und ­eine eigene Klingel hat", sagt Voß. Sind jedoch mehrere Zimmer zum Beispiel als Doppelapartments oder wie ­eine Wohngemeinschaft gestaltet und vom allgemein zugänglichen Flur durch eine gemeinsame Tür getrennt, muss wie in anderen WGs nur eine Person für den Rundfunkbeitrag angemeldet sein. Die Studenten können sich dann die 17,50 Euro teilen.

Beziehen Studenten BAföG, können sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Befreiung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beim Beitragsservice beantragt und der Bezug der Leistung nachgewiesen werden. Das geht bis zu drei Jahre rückwirkend.