Ich habe gelesen, dass der Wohnungskonzern Vonovia seinen Mietern eine Wohngarantie gibt, sobald sie 70 Jahre alt sind. Außerdem soll ihre Miete bezahlbar bleiben. Wie soll das funktionieren? Und: Kann ich mich als Mieter wirklich darauf verlassen?

€uro am Sonntag:

In der Tat hat Vonovia-­Vorstandschef Rolf Buch im Vorfeld der jüngsten Hauptversammlung eine solche Wohngarantie zu bezahlbaren Mietpreisen für Mieter ab 70 Jahre ausgesprochen. Eine Vonovia-Sprecherin bestätigte €uro am Sonntag gegenüber, die Wohngarantie gelte ab sofort, und zwar sowohl für Bestandsmieter als auch für Mieter, die neu in eine Vonovia-­Wohnung ziehen. Allerdings werde die Garantie nicht in die Mietverträge aufgenommen. Die rund 400 000 Mieter, von denen laut Vonovia 15 bis 20 Prozent 70 Jahre alt oder älter sind, finden also in den nächsten Wochen keine entsprechende Ergänzung ihres Mietvertrags in der Post.

Rechtssicher ist die Wohngarantie daher nicht, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Dessen Sprecher Ulrich Ropertz sieht die Ankündigung von Vonovia sehr kritisch und sprach uns gegenüber von einem PR-Gag. "Wenn die Ankündigung Rechtssicherheit für die betroffenen Mieter schaffen soll, braucht es eine Ergänzung im Mietvertrag", argumentiert er. Auf der Grundlage der bloßen Aussage des Vonovia-Chefs könnten betroffene Mieter die Wohngarantie zu bezahlbarem Mietpreis nicht Erfolg versprechend durchsetzen.

Wenig konkret ist die Zusage der Bezahlbarkeit. Vonovia teilte uns mit, darunter sei keine feste Orientierungsgröße wie eine deutschlandweit geltende Höchstmiete zu verstehen. Mieter ab 70 Jahren, die belegen wollten, dass die Miete nach ­einer eventuellen Erhöhung für sie nicht mehr bezahlbar sei, hätten die Pflicht, ihre wirtschaftliche Situation transparent zu machen. Das müsse "in Form des aktuellen Renten- und Einkommensteuerbescheids" erfolgen.

Falls ein Mieter ab 70 eine Mieterhöhung als nicht bezahlbar einstufe, könne er das Härtefallmanagement des Unternehmens kontaktieren. "Vonovia wird die entsprechenden Kontaktdaten ab sofort mit jedem Mieterhöhungsschreiben verschicken", stellte eine Sprecherin des Unternehmens in Aussicht.

DMB-Sprecher Ropertz glaubt nicht, dass die Mieter groß profitieren werden. "Vonovia will sich eben nicht generell binden", sagt er. Also werde es bei jedem Mieter ab 70, der seine Miete als nicht bezahlbar erachtet, eine Einzelfallentscheidung des Härtefallmanagements geben. Vonovia verneint solcherlei nicht, sagt es nur anders. Bei der Mietgarantie handele es sich "um ein individuelles Angebot, bei dem zahlreiche Faktoren (zum Beispiel der Mietspiegel) berücksichtigt werden". Und weiter: "Im Übrigen bezieht sich die Miet­garantie auf alle Mietanpassungen für ältere Mieter, sei es wegen Modernisierung oder wegen Mietspiegelanpassung."

Ein wenig Rechtssicherheit gibt es bei alledem aber doch, denn der Begriff der "Härte" ist juristisch durchaus greifbar. "Nach dem Gesetz kann sich der Mieter auf eine Härte berufen, wenn die Miete - etwa nach einer Modernisierung - einen Großteil seines Einkommens auffrisst", sagt ­Ropertz. "Normalerweise liegt eine Härte vor, wenn die Mietbelastung mehr als 30 bis 35 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens beträgt."