Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon früher entschieden, dass Käufer eines "Schummel-Diesels" in vielen Fällen ihr Auto zurückgeben können. Bei der Erstattung des Kaufpreises müssen sie sich aber die Autonutzung anrechnen lassen. Nun stellten die Richter in einem neuen Urteil klar, dass Betroffene beim Kauf auf Kredit auch Finanzierungskosten zurückfordern können. Wie viele Autofahrer profitieren davon?

Euro am Sonntag: Im jetzt entschiedenen Fall hatte der BGH über den Autokauf einer Frau aus Nordrhein-Westfalen geurteilt. Sie hatte im Jahr 2013 einen gebrauchten VW Golf erworben und größtenteils via Darlehen der Volkswagen Bank finanziert. Für Zinsen und eine Kreditausfallversicherung zahlte sie insgesamt rund 3.000 Euro. Die Richter bestätigten, dass neben dem Kaufpreis abzüglich eines Abschlags für die Nutzung des Fahrzeugs auch die Finanzierungskosten zu erstatten seien: Hätte die Klägerin das Auto nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis auch nicht mit einem Darlehen finanziert. Der Frau sei durch die Finanzierung kein Vorteil entstanden (Az. VI ZR 274/20).

Wie viele Autofahrer von der Entscheidung profitieren könnten, ist umstritten. "Das Urteil kann herstellerübergreifend für Hunderttausende Verbraucher mit finanzierten Fahrzeugen von enormer Bedeutung sein", meint Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei am ersten BGH-Schadenersatzurteil zum Abgasskandal beteiligt war.

VW sieht hier dagegen eine Sonderkonstellation: Das Urteil wirke sich nur auf eine vierstellige Zahl von Verfahren aus und sei nicht auf alle finanzierten Käufe übertragbar. Die meisten Kunden, die Autos über die VW-Bank finanzierten, hätten ein verbrieftes Rückgaberecht und könnten sie bei Fälligkeit der Schlussrate zu einem vereinbarten Preis an die Händler zurückgeben. Daher entstehe ihnen in diesen Fällen kein Schaden.