Die Bundesregierung hat den Haushaltsentwurf 2027 beschlossen. Darin vorgesehen ist auch die Abschaffung der einjährigen Spekulationsfrist für Gewinne mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Das ist der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren.

Kabinettsbeschluss
Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 eine Reform der Krypto-Besteuerung beschlossen.


Referentenentwurf
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) arbeitet bis Ende August den konkreten Gesetzestext aus. Es folgt die Verbände- und Länderanhörung. 

Erste Lesung im Bundestag: 
Nach der parlamentarischen Sommerpause wird im September der Haushaltsentwurf inklusive der Krypto-Steuerreform im Deutschen Bundestag eingebracht und debattiert.


Beratungen im Finanzausschuss
Der Entwurf wird parallel von September bis November im Finanzausschuss sowie im Haushaltsausschuss diskutiert. Hier werden Detailfragen verhandelt, etwa die Verrechnung von realisierten Krypto-Verlusten mit anderweitig erzielten Gewinnen und der steuerliche Bestandsschutz für Krypto-Altbestände.

Zweite und dritte Lesung im Bundestag
Der Bundestag stimmt voraussichtlich  im Zeitraum Ende November bis Anfang Dezember – final über das Gesetzespaket ab.

Abstimmung im Bundesrat
Die Länderkammer berät im Anschluss über das Gesetz. Da es sich um fundamentale Änderungen bei den Steuereinnahmen der Länder handelt, ist die Zustimmung des Bundesrates zwingend , voraussichtlich spätestens in der Sitzung am 18. Dezember 2026.


Offizielle Verkündung
Bis Ende Dezember
muss zudem die Ratifizierung durch den Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgen.

Start der Krypto-Steuerreform

Das Gesetz soll am 1.Januar 2027 in Kraft treten.

Kernpunkte der geplanten Krypto-Steuerreform

Keine steuerfreien Krypto-Gewinne mehr 

Die aktuelle Regelung bei Krypto-Direktinvestments, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nach einer Mindesthaltedauer von 12 Monaten steuerfrei bleiben, soll komplett entfallen. 


Abgeltungsteuer auf Krypto-Erträge

Gewinne mit Bitcoin, Ethereum und Co sollen ab 2027 wie klassische Wertpapiere den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Unabhängig von der Haltedauer soll ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls 8 oder 9 Prozent  Kirchensteuer(Gesamtbelastung maximal 27,99 Prozent) greifen. Im Gegenzug wären realisierte Krypto-Verluste unabhängig von der Haltedauer stets steuermindernd verrechenbar - und es würde für Krypto-Erträge auch der Sparerpauschbetrag (1000 Euro Singles, 2000 Euro zusammenveranlagte Partner) gelten.

Weiterführende Links