Ein neuer Aktionsplan soll Steuerbetrug eindämmen und mehr Geld in die klammen Staatskassen spülen. Was Anleger wissen sollten.

Die Regierung will Steuerbetrug bekämpfen: „Die Ehrlichen in unserer Gesellschaft dürfen nicht die Dummen sein", sagte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) in Berlin. „Die wenigen, die betrügen, schaden allen, die ehrlich ihre Steuern zahlen." Gemeinsam mit Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) legte Klingbeil einen Aktionsplan vor, der unter anderem härtere Strafen und eine bessere Koordination von Ermittlungen umfasst. Auch Anleger sind betroffen. Ein Überblick.

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Neuer Plan gegen Steuerbetrug: Bessere Koordination der Behörden

Im ersten Schritt will die Regierung schlagkräftiger gegen Steuerhinterzieher vorgehen. Nach dem Vorbild des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums soll beim Zoll ein „Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität" eingerichtet werden. Damit sollen Analyse, Ermittlung und Verfolgung von Geldwäsche und Steuerkriminalität gebündelt werden. Steuerfahnder der Länder und Finanzermittler des Zolls sollen wichtige Verfahren enger koordinieren. Bei der Datenanalyse will der Bund das Potenzial Künstlicher Intelligenz nutzen und künftig auch Datensätze ankaufen, um Steuerbetrügern gezielt auf die Spur zu kommen.

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Härtere Strafen für Steuersünder

Geplant ist zudem, dass eine Selbstanzeige nicht mehr generell zur Straffreiheit führt. Besonders schwere Vergehen sollen künftig konsequenter geahndet werden. Für schwere Formen der Steuerkriminalität soll wieder ein Verbrechenstatbestand eingeführt werden – mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe. „Wir nehmen die Staatsanwaltschaften dadurch stärker in die Pflicht. Sie müssen in diesen Verfahren ermitteln", sagte Hubig.

Ausgebaut werden sollen zudem Instrumente zur Beschlagnahme dubios erlangter Vermögenswerte. „Der Porsche und die Rolex sind dann erstmal weg, und das wird Tätern richtig wehtun", sagte Klingbeil. Die Befugnisse des Zolls sollen dafür erweitert werden. Bislang ist eine Vermögensabschöpfung stets erst nach einer strafrechtlichen Verurteilung und dem Nachweis einer konkreten Straftat möglich. Künftig soll der Zoll Vermögensgegenstände für bis zu 180 Tage beschlagnahmen können – und die Betroffenen müssten dann selbst belegen, dass sie diese legal erworben haben.

Weiterführende Links

Reform bei der Besteuerung von Kryptogewinnen

Bisher sind Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen steuerfrei, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr vergeht. Das soll sich ändern. Klingbeil sprach von einer „Gerechtigkeitslücke": Arbeitseinkommen und Aktiengewinne würden besteuert, Kryptowährungen hingegen bislang nicht.

Konkret bedeutet das: Gewinne mit Bitcoin und Co. sollen ab 2027 wie klassische Wertpapiere den Einkünften aus Kapitalvermögen zugerechnet werden. Unabhängig von der Haltedauer soll ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer gelten. Im Gegenzug wären realisierte Krypto-Verluste – ebenfalls unabhängig von der Haltedauer – stets steuermindernd verrechenbar.

Aktionsplan: Regierung hofft auf Mehreinnahmen

Im Haushaltsentwurf für 2027 werden durch die verstärkte Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität sowie die neue Krypto-Besteuerung Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro erwartet. „Ob es mehr wird, werden wir dann in der Abrechnung sehen", sagte Klingbeil.

Die Steuer-Gewerkschaft begrüßte den Aktionsplan – mahnte aber zur Eile: „Ein guter Plan in der Schublade fängt keinen einzigen Betrüger – es zählt, wie schnell er auf der Straße ankommt", sagte Bundesvorsitzender Florian Köbler. „Wir brauchen moderne IT sofort, die besten Datenanalysten vom Markt – mit konkurrenzfähigen Bedingungen – und ein Datum für jede Maßnahme."

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Enthält Material von dpa-AFX

Häufige Fragen

Was ändert sich ab 2027 bei der Besteuerung von Kryptowährungen?

Ab 2027 sollen Gewinne aus Kryptowährungen wie Bitcoin unabhängig von der Haltedauer mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) besteuert werden. Die bisherige Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltefrist entfällt. Realisierte Verluste können jedoch steuermindernd verrechnet werden.

Was bedeutet die geplante Einschränkung der Selbstanzeige?

Bisher führt eine strafbefreiende Selbstanzeige beim Finanzamt in der Regel dazu, dass Steuerhinterzieher straffrei ausgehen, wenn sie ihre Schulden vollständig nachentrichten. Künftig soll das bei besonders schweren Fällen nicht mehr möglich sein – wer großangelegten Betrug begeht, kann sich also nicht mehr durch eine rechtzeitige Selbstanzeige vor Strafe schützen.

Welche Folgen hat der Aktionsplan für Anleger?

Anleger mit Kryptovermögen müssen ab 2027 Gewinne versteuern, unabhängig davon, wie lange sie die Coins gehalten haben. Zudem können Vermögenswerte künftig bis zu 180 Tage beschlagnahmt werden, wenn der Zoll einen Verdacht hat – die Beweislast für den legalen Erwerb liegt dann beim Betroffenen.