Auch nach Ende der Hauptversammlungssaison gibt es für Anleger Gelegenheiten, Ausschüttungen „brutto für netto“ einzustreichen. Diese zwei früheren SDAX-Unternehmen planen, ihre Dividenden Ende August ganz oder teilweise steuerfrei auszuzahlen.

Der Hintergrund

Hierzulande gibt es mehr als 20 börsennotierte Unternehmen, die ihre Dividenden 2026 ganz oder teilweise steuerfrei aus den Kapitalreserven zahlen. Ein Maschinenbauer aus dem Münsterland und ein Asset-Manager aus Hamburg sind dieses Jahr mit die letzten Firmen aus diesem Kreis.

Aktionärstreffen nach Ende der HV-Saison

Auf der Hauptversammlung von ­Aumann, dessen Aktien bis 2017 im SDAX notierten, soll am 28. August eine Dividende in Höhe von 1,11 Euro pro Aktie beschlossen werden. Der Ex-Tag ist der 31. August. Die Dividende wird ab dem 2. September durch die depotführenden Banken ausgezahlt. Die Dividendenrendite liegt aktuell bei vergleichsweise hohen 7,6 Prozent. 

Dieses Jahr wird die Auszahlung der ­Dividende nur mit partiellem Abzug (Anteil: 0,37 Euro) von Abgeltungsteuer zuzüglich Soli-Zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erfolgen. Dagegen sollen 0,74 Euro der Dividende vom Einlagekonto ohne Abzug von Kapitalertragsteuer ausgezahlt werden. 

Beim Aktionärstreffen von MPC, das taggleich am 28. August 2026 stattfindet, soll eine Dividende in Höhe von 0,27 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2025 beschlossen werden. Der Ex-Tag ist auch hier der 31. August. Die Ausschüttung soll ab dem 2. September auf den Verrechnungskonten der Anleger bei den Depotbanken gutgeschrieben werden. 

Die Dividendenrendite des Assset-Managers, der bis 2009 im SDAX gelistet war, liegt aktuell bei ebenfalls hohen 5,1 Prozent. Die Ausschüttung soll, HV-Beschluss vo­raus­gesetzt, wie in den Vorjahren komplett steuerfrei ausgeschüttet werden.

Die steuerliche Gestaltung

Die Dividenden sollen bei beiden Unternehmen ganz oder teilweise vom Einlagekonto gemäß Paragraf 27 Körperschaftsteuergesetz gezahlt werden. Die Ausschüttungen fließen damit nicht aus dem laufenden Gewinn der Unternehmen, sondern aus Rücklagen oder Einlagen. Aktionäre bekommen diese „brutto für netto“ auf ihr Verrechnungskonto überwiesen, ohne dass der Sparerpauschbetrag (1.000 Euro Singles, 2.000 Euro zusammenveranlagte Partner) belastet wird.  

Langfristig profitieren bei Ausschüttungen von Einlagekonten nur Anleger, die entsprechende Aktien bereits vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gekauft haben und seither ununterbrochen halten: Sie kassieren bei späteren Verkäufen Kursgewinne ohne Abzug steuerfrei. MPC ist seit dem Jahr 2000  börsennotiert, Aumann seit 2017. 

Weiterführende Links