Wer Strom selbst erzeugt, hat bislang kaum zur Finanzierung der Stromnetze beigetragen. Das soll sich ändern: Die Bundesnetzagentur plant eine grundlegende Reform der Netzentgelte. Die hätte teure Folgen für Millionen Besitzer von Solaranlagen in Deutschland.
Wer eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach hat, kann sich bislang über niedrige Stromkosten freuen: Da Besitzer von Solaranlagen weniger Strom aus dem Netz beziehen, zahlen sie auch weniger Netzentgelte. Mit diesen Gebühren werden der Ausbau und Betrieb der Strominfrastruktur finanziert. Doch weil die Netze auch deshalb umgebaut werden müssen, weil die Einspeisung von erneuerbaren Energien sie vor Herausforderungen stellt, will die Bundesnetzagentur künftig die Betreiber stärker am Netzausbau beteiligen. Das gilt auch für die Betreiber von Solaranlagen. Dazu hat die Bundesnetzagentur nun einen weitreichenden Reformplan vorgestellt, der ab 2029 die Kostenverteilung im deutschen Stromnetz grundlegend neu ordnen soll.
Am Mittwoch präsentierte die Behörde einen ersten Zwischenstand ihrer Überlegungen. Der finale Regelungsentwurf soll bis zum Sommer folgen, eine endgültige Entscheidung wird für Ende 2026 angestrebt. Denn die Zeit drängt: Die bisherige gesetzliche Grundlage für die Netzentgelte läuft Ende 2028 aus. Auch aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs ist eine Neuregelung zwingend erforderlich.
Höherer Grundpreis für Solarbesitzer
Der Kern der Pläne: Haushalte mit eigener Solaranlage – sogenannte Prosumer, also Menschen, die gleichzeitig Strom erzeugen und verbrauchen – sollen künftig einen höheren Grundpreis für ihren Stromvertrag zahlen. Jeder Stromtarif besteht aus zwei Komponenten: dem Grundpreis, der unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch anfällt, und dem Arbeitspreis, der sich am Verbrauch orientiert und heute für Privathaushalte im Durchschnitt bei rund 30 Cent je Kilowattstunde liegt. Bislang beträgt der Grundpreis meist rund zehn Euro im Monat.
Der neue Aufschlag für Solaranlagenbesitzer soll voraussichtlich weniger als 100 Euro im Jahr betragen und regional variieren. Balkonkraftwerke sind ausdrücklich ausgenommen.
Das Argument der Behörde
Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller begründet die Reform mit der Gerechtigkeit: „Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei. Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist."
Derzeit machen die Netzentgelte etwa 30 Prozent der Stromrechnung eines Durchschnittshaushalts aus; insgesamt geht es um ein jährliches Kostenvolumen von rund 37 Milliarden Euro. Da die Energiewende den Netzausbau massiv verteuert, steigen diese Kosten in den kommenden Jahren weiter. Wer durch eine Solaranlage kaum Strom aus dem Netz bezieht, trägt bislang unterproportional zu dieser Finanzierung bei. Die Last tragen vor allem jene, die keine eigene Anlage haben: Mieter, Menschen ohne geeignetes Dach und einkommensschwächere Haushalte.
Auch Wind- und Solarparks werden zur Kasse gebeten
Die Reform geht über private Haushalte hinaus. Auch gewerbliche Erzeuger wie Solar- und Windparks waren bisher von den Netzentgelten befreit und sollen künftig einen begrenzten jährlichen Beitrag zur Netzfinanzierung leisten. Für neue Anlagen ist ein Einspeiseentgelt von vier bis sieben Euro je Kilowatt Leistung im Jahr vorgesehen.
Die Bundesnetzagentur rechnet damit, dass diese Maßnahme langfristig bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr zu den Netzkosten beitragen könnte. Bereits genehmigte Projekte sowie bestehende Anlagen sollen ausgenommen werden. Für Großspeicher ist ebenfalls ein neues Entgelt geplant, bestehende Projekte werden aber nicht rückwirkend belastet.
Ursprünglich hatte die Bundesnetzagentur auch sogenannte Einspeiseentgelte für private Solaranlagenbesitzer erwogen – also Gebühren, die beim Einspeisen von selbst erzeugtem Strom ins Netz anfallen. Diesen Plan hat die Behörde nun fallen gelassen.
Was bedeutet das für Solarbesitzer?
Millionen Deutsche, die in den vergangenen Jahren in Photovoltaikanlagen investiert haben, sind von der Reform betroffen. Die zusätzliche Belastung von weniger als 100 Euro im Jahr dürfte die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage zwar in den meisten Fällen nicht grundlegend verändern. Sie macht aber deutlich, dass die Politik die Subventionierung des Eigenverbrauchs von Solarstrom schrittweise zurückfährt. Wer mit dem Gedanken spielt, in eine neue Solaranlage zu investieren, sollte das mit einkalkulieren.
Häufige Fragen zum Thema
Wie hoch ist im Jahr 2026 die Einspeisevergütung für privat erzeugten Solarstrom?
Die aktuelle Einspeisevergütung beträgt für kleine Dachanlagen bis 10 Kilowatt/peak nur noch 7,78 Cent je Kilowattstunde (kWh). DIeser Betrag gilt vom 1. Februar 2026 bis 31. Juli 2026. Die Vergütung wird halbjährlich um 1 Prozent gesenkt. Für Altanlagen gilt seit jeher eine Bestandsgarantie. Sie erhalten jeweils 20 Jahre lang die Einspeisevergütung, die zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme galt.
Warum sollen die Kosten für Besitzer von Solaranlagen steigen?
Für den Ausbau der Stromnetze werden die sogenannten Netzentgelte erhoben. Der Ausbau ist auch notwendig, um die erneuerbaren Energien besser ins Stromnetz zu integrieren. Betreiber von Solaranlagen zahlen die Netzentgelte bislang nur für den Strom, den sie zusätzlich verbrauchen, wenn ihr selbst produzierter Solarstrom nicht ausreicht. Über eine neue Umlage auf den Grundpreis will die Bundesnetzagentur die Solaranlagenbetreiber stärker am Netzausbau beteiligen.
Was bedeutet die neue Umlage für den Ausbau der Solarenergie in Deutschland?
Wenn die Kosten steigen, rechnen sich neue Solaranlagen später. Da die Ersparnis beim Strompreis für Privathaushalte dennoch sehr groß bleibt, ist in diesem Sektor kaum mit einer sinkenden Nachfrage zu rechnen. Bei Großanlagen wie Solarparks könnte das anders sein, weil ihre Rentabilität allein von der ohnehin schon stark gesenkten Einspeisevergütung abhängt. Zusätzliche Kosten würden die Investitionsrechnung nachteilig beeinflussen.