Achtung, Rentner: Ohne diese Unterlagen verschenken Sie bares Geld
· Lisa MayerhoferAuch im Ruhestand gilt: Wer eine Steuererklärung abgibt, muss die Belege dafür bereithalten. Denn das Finanzamt darf nachprüfen, und ohne Nachweis gibt es keinen Abzug.
