Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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19.10.2020 / 11:45 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Herr Alexander Otto, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 16.10.2020 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 01.10.2020 über Folgendes informiert:

* Die Investition dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.

* Zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Mitteilung bestehen keine Absichten, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Deutsche EuroShop AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

* Es wird keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Deutsche EuroShop AG angestrebt.

* Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Deutsche EuroShop AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik angestrebt.

* Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte durch Eigenmittel.

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19.10.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche EuroShop AG Heegbarg 36 22391 Hamburg Deutschland Internet: www.deutsche-euroshop.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

1141572 19.10.2020

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Quelle: dpa-Afx