Dieses Urteil zeichnete sich am Mittwoch in einer Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ab. Der zuständige Senat für gewerbliche Mietverträge will sein endgültiges Urteil am 12. Januar 2022 verkünden.

Im konkreten Fall ging es um eine Filiale der KIK-Modekette im Raum Chemnitz. Nachdem die sächsische Landesregierung wegen hoher Corona-Infektionen Geschäftsschließungen verfügt hatte, zahlte das Unternehmen für April 2020 die Monatsmiete von 7854 Euro nicht. Der Vermieter klagte, erhielt vor dem Oberlandesgericht Dresden aber nur teilweise Recht. Das OLG verteilte das Risiko hälftig und sprach dem Vermieter nur die Hälfte der Miete zu. Dagegen legte er Revision vor dem BGH ein, der das Pilotverfahren am Mittwoch verhandelte. Aber auch KIK legte Revision ein und will vor dem BGH eine völlige Freistellung von der Monatsmiete erreichen.

Der Vorsitzende Hans-Joachim Dose sagte in seiner Einführung zur Verhandlung am Mittwoch, dass eine Anpassung des Mietvertrags angesichts staatlich verordneter Geschäftsschließungen wohl möglich sei. Eine pauschale hälftige Lösung könne es aber nicht geben. Vielmehr müsse die Zumutbarkeit der Mietzahlung jeweils im Einzelfall geprüft werden. Dabei müssten jeweils auch staatliche Hilfen berücksichtigt werden und was das Unternehmen selbst unternommen habe, um Verluste auszugleichen. (AZ: XII ZR 8/21)

rtr