WOLFSBURG (dpa-AFX) - Der VW-Konzern
Grund für den Schritt seien die schleppenden Verkäufe in China und die US-Zölle. Daher reichten die bisherigen Sparbemühungen nicht aus, hieß es. Werksschließungen könnten nicht ausgeschlossen werden, ebenso wenig ein weiterer Stellenabbau über die bereits angekündigten 35.000 Stellen hinaus. Details nannte das Blatt nicht.
VW: Einsparungen in zweistelliger Milliarden-Euro-Höhe erreicht
VW reagierte zurückhaltend und verwies auf die bereits laufenden Sparprogramme bei allen Marken. Dadurch habe man bereits Einsparungen in zweistelliger Milliarden-Euro-Höhe erreicht, sagte ein Sprecher. "Damit konnte der Konzern die geopolitischen Gegenläufer - wie die Zölle in den USA - abfedern und bleibt auf Kurs." Einen Zwischenstand werde Konzernchef Oliver Blume am 10. März bei der Jahrespressekonferenz geben.
Betriebsrat: Mit uns wird es keine Werksschließungen geben
Der Betriebsrat wurde deutlicher. Der Artikel erscheine "eher als eine Zustandsbeschreibung der längst laufenden Effizienzprogramme", heißt es im VW-Intranet in einer Betriebsrats-Stellungnahme für die Belegschaft. Betriebsratschefin Daniela Cavallo sprach sich im Intranet erneut klar gegen Standortschließungen aus. "Mit uns wird es keine Werksschließungen geben."
Ihr sei bewusst, dass sich der Konzern nach wie vor in einer schwierigen Lage befinde, wird Cavallo weiter zitiert. "Deshalb haben wir in der Volkswagen AG bereits Ende 2024 mit dem Dezember-Kompromiss alles in die Wege geleitet, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die Auswirkungen für die Belegschaft sozialverträglich zu gestalten. Mit dieser Einigung haben wir Werksschließungen und betriebsbedingte Kündigungen ausdrücklich ausgeschlossen."
Unternehmen und Gewerkschaft hatten sich Ende 2024 nach langem Ringen auf ein Sanierungsprogramm geeinigt, das den Abbau von 35.000 Arbeitsplätzen in Deutschland bis 2030 vorsieht. Werkschließungen und betriebsbedingte Kündigungen wurden im Gegenzug ausgeschlossen. Der Stellenabbau erfolgt vor allem über Altersteilzeit, Vorruhestand und Abfindungen./fjo/DP/stw
Quelle: dpa-Afx