BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Mehr als zehn Jahre nach dem Auffliegen des Dieselskandals bei Volkswagen
Wie in den beiden vorherigen Prozessen geht es um die sogenannte Abschaltsoftware, mit der Millionen Fahrzeuge von Volkswagen-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte anzeigten als im realen Betrieb. Für die Käufer soll ein Milliardenschaden entstanden sein.
Die Angeklagten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in teils unterschiedlichen Zeiträumen die Software mitentwickelt oder ihre Entwicklung anderweitig unterstützt haben. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie dem Unternehmen möglichst hohe Gewinne verschaffen wollten, um davon über Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren. Es gilt die Unschuldsvermutung. (Az.: 14 KLs 411 Js 13746/21 (33/21))/bch/len/DP/men
Quelle: dpa-Afx