(neu: Aktienkurs, Analyst)

BONN (dpa-AFX) - Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin hat eine Prüfung des Halbjahresabschlusses des Gabelstaplerherstellers Jungheinrich eingeleitet. Es lägen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass das Unternehmen gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen habe, teilte die Behörde am Dienstag mit. Daher werden den Angaben zufolge der veröffentlichte verkürzte Abschluss zum 30. Juni 2025 und der zugehörige Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr 2025 geprüft. Die Mitteilung setzte die Aktie nur kurz unter Druck und der Kurs folgte in einem insgesamt robusten Marktumfeld letztlich dem Anstieg des Papiers des Konkurrenten Kion .

Die erste Kursreaktion an der Börse war noch von Verunsicherung der Anleger geprägt. Es setzte sich dann aber die Auffassung durch, dass es nur um eine zeitliche Verschiebung innerhalb des Geschäftsjahres geht. Die Aktien reduzierten schon früh ihre Verluste und schafften es gegen Mittag sogar ins Plus. Zuletzt notierte der Anteilschein mit 24,74 Euro nahe dem Vortagesschlusskurs.

Wie es weiter hieß, prüft die Behörde die Bewertung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der geplanten Veräußerung des Russland-Geschäfts des Konzerns. Diese sei möglicherweise fehlerhaft gewesen. In einer ebenfalls am Dienstag veröffentlichten Mitteilung von Jungheinrich hieß es dazu: Die Veräußerungsabsicht könnte zu einem Wertminderungsbedarf geführt haben. Ohne diesen zu berücksichtigen, könnten vor allem Mietgeräte und Vorräte zu hoch bewertet worden sein.

Bei der Prüfung der Behörde gehe es ausschließlich darum, wann Jungheinrich die Wertminderung hätte erfassen müssen, betonte das Unternehmen. Der Konzern habe die Wertminderung im Juli 2025 vollständig erfasst. Umsatz und Ergebnis im Konzernabschluss der Geschäftsjahre 2025 und 2026 seien von der Prüfung nicht betroffen. Die ehemalige russische Tochtergesellschaft sei seit Februar 2026 vollständig entkonsolidiert.

Die Prüfung wurde den Angaben der Bafin zufolge bereits am 13. Juli eingeleitet. Jungheinrich steht nach eigenen Angaben im Austausch mit der Behörde und begleitet die Prüfung "konstruktiv" mit.

Der Branchenexperte Lucas Ferhani vom Analysehaus Jefferies geht davon aus, dass die Geschäftszahlen für das erste Halbjahr 2025 möglicherweise angepasst werden müssen, um eine Wertminderung vorzeitig zu berücksichtigen. Er schätzt die finanziellen Auswirkungen als recht begrenzt ein, da Bußgelder dieser Art - insbesondere angesichts der Größe des Konzerns - in der Regel geringfügig seien. Ähnliche Prüfungen durch die Bafin hätten in der Vergangenheit mehrere Wochen gedauert und nur in einer Minderheit der Fälle zu Feststellungen von Fehlern geführt.

In den vergangenen Monaten hat die Bafin wegen möglicher Bilanzierungsfehler eine Reihe von Unternehmen unter die Lupe genommen. So untersucht die Behörde derzeit den Jahresabschluss 2025 des Arzneimittelherstellers Dermapharm . Jüngst hat sie zudem Fehler in Jahresabschlüssen des IT-Dienstleister Nagarro , der Beteiligungsgesellschaft Mutares sowie des Online-Händlers Zalando moniert./mne/zb/tav/he

Quelle: dpa-Afx