Dax schließt 0,8 Prozent im Plus
· Börse Online Redaktion
Für gute Stimmung der DAX-Anleger hat am Mittwoch die anhaltendes Wirtschaftswachstum des Handelspartners USA gesorgt. Der Chef der US-Notenbank Fed, Jerome Powell hatte sich am Vortag positiv zur US-Konjunktur geäußert.
Am deutschen Aktienmarkt kam zudem der schwächere Kurs des Euro gut an, der zeitweise bis auf 1,1602 US-Dollar fiel. Grund war ein starker US-Dollar. Die Aussagen des Fed-Chefs beflügelten den Greenback. Anleger spekulieren auf weitere Zinserhöhungen. Es gilt als sicher, dass die US-Notenbank die Zinsen bis Ende 2018 noch zwei mal anheben wird. "Die echte Debatte dreht sich aber um die Zinserhöhungen im nächsten Jahr", sagte Adam Cole, Chef-Anlagestratege für Devisen bei der Investmentbank RBC Capital Markets.
Auf Unternehmensseite stand der Umbau des Autozulieferers Continental im Fokus. Der DAX-Konzern wird zur Holding und wird eigenen Angaben zufolge ab 2020 aus den drei Unternehmensbereichen Rubber, Automotive und Powertrain bestehen. Bei der Antriebstechnik Powertrain soll es einen Teilbörsengang geben. Unmittelbar nach der Mitteilung ging es für den Kurs um bis zu 4,5 Prozent nach oben. Diese Gewinne konnte die Aktie jedoch nicht halten.
Ein positiver Analystenkommentar der Commerzbank beflügelte die Papiere des DAX-Neulings Covestro.
Gegen den allgemeinen Trend an der Börse ging es für die Software-Aktie um 4,8 Prozent nach unten. Obwohl der TecDax-Konzern mit den operativen Quartalsergebnissen die Erwartungen leicht übertrag, gab es lange Gesichter. Anleger waren von den Lizenzeinnahmen in bestimmten Software-Bereichen enttäuscht.
An der Wall Street starteten die US-Börsen verhalten in den Handelstag. Der US-Leitindex Dow Jones notiert zur Stunde 0,3 Prozent im Plus bei 25.187,73 Punkten. Leicht nach unten ging es mit den Aktien des Google-Mutterkonzerns Alphabet. Der Internet-Riese wurde von der EU-Kommission zu einer Rekord-Kartellstrafe in Höhe von 4,3 Milliarden Euro verurteilt. Dem Suchmaschinen-Riesen wirft die Behörde vor, gegen EU-Recht beim Smartphone-Betriebssystem Android zu verstoßen.
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