Firmenchef Stefan Dräger hatte in der Vergangenheit schon Abfindungsangebote mit deutlichem Aufschlag auf den Börsenkurs an die Inhaber der Genüsse gemacht. Die Genussscheine haben den gleichen Gewinnanspruch wie zehn Vorzugsaktien. Sie werden aber immer noch mit weniger als der Hälfte des Wertes der Vorzüge gehandelt.

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Das ist aber längst noch nicht alles: In der aktuellen Ausgabe von BÖRSE ONLINE (erscheint am 19. Februar) finden Sie zudem noch neueste Infos zu W&W, Mobotix, Balda und 2G Energy.