Bei den Grünen müssen diesem noch die Mitglieder zustimmen, bei SPD und FDP Parteitage.

Ob die Lage in einem Gebiet als angespannt gilt, entscheiden jeweils die Bundesländer. Die Mietpreisbremse in ihrer aktuellen Form gilt bei einer Wiedervermietung, jedoch nicht bei Neubauten und nicht bei der ersten Neuvermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Die Mietpreisbremse soll zudem bis zum Jahr 2029 verlängert werden.

Darüber hinaus sollen die Regelungen für qualifizierte Mietspiegel überarbeitet werden. Diese werden genutzt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Damit werden Mieterhöhungen begründet und bei einem Umzug in ein Gebiet mit Mietpreisbremse zulässige Mieten festgestellt. Es gibt einfache und qualifizierte Mietspiegel - für letztere gelten zusätzliche Qualitätskriterien.

Für Gemeinden über 100 000 Einwohnerinnen sollen qualifizierte Mietspiegel verpflichtend werden. Bis 2030 wollen SPD, Grüne und FDP Obdach- und Wohnungslosigkeit "überwinden" und dafür einen Nationalen Aktionsplan auflegen.

Die Ampel-Parteien wollen sich zudem zum Ziel setzen, dass pro Jahr 400 000 neue Wohnungen gebaut werden, davon 100 000 öffentlich geförderte Wohnungen. Die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau und soziale Eigenheimförderung soll weitergehen und die Mittel dafür erhöht werden.

dpa-AFX