Dies ergibt sich aus Änderungen der Vertragsbedingungen, die in dieser Woche an die Kunden verschickt wurden und boerse-online.de vorliegen. Das sogenannte Verwahrentgelt betrifft keine Konten, die am 3. Dezember 2020 schon existierten. Für alle anderen fallen Minuszinsen an, wenn das Guthaben auf einem Konto 100.000 Euro übersteigt - und zwar auf die Summe oberhalb dieser Marke. Für diese Beträge würde sich der Minuszins laut DKB nach jetzigem Stand auf 0,5 Prozent pro Jahr belaufen. Beispiel: Bei einem Guthaben von 105.000 Euro würden Minuszinsen von 25 Euro fällig (0,5 Prozent auf 5000 Euro). Abgerechnet wird einmal im Quartal.

Nach Auskunft der DKB richtet sich die tatsächliche Höhe des sogenannten Verwahrentgelts nach dem aktuellen "Satz der Einlagefazilität" der Europäischen Zentralbank. Überprüfungsstichtag ist jeweils der 1. eines Monats. Hat sich an einem Überprüfungsstichtag der Referenzwert geändert, wird das Entgelt mit Wirkung zum 15. des Monats entsprechend erhöht oder gesenkt.

Die DKB hatte die Änderungen ihren Kunden bereits zum 3. Dezember 2020 mitgeteilt, allerdings damals noch nicht den 1. April 2021 als Termin genannt.

Die DKB ist keineswegs die einzige prominente Bank, die Minuszinsen verlangt. Das tun beispielsweise auch N26, die Commerzbank oder die Deutsche Bank. Auch die ING, Deutschlands größte Direktbank, verlangt ab Februar Negativzinsen von 0,5 Prozent für Summen oberhalb von 100.000 Euro - in diesem Falle auf Konten, die seit 4. November 2020 eröffnet wurden.

Weitere Neuerung bei der DKB zum 1. April: Guthaben auf der DKB-Visa-Card und das DKB-Visa-Tagesgeld werden nicht mehr verzinst.