Für viele Berufstätige sind vermögenswirksame Leistungen (VL) wichtige Bausteine, um privat fürs Alter vorzusorgen. Was 2024 neu ist und wie Sie größtmöglich profitieren

Der Hintergrund: 

Bis zu 40 Euro im Monat zahlen Arbeitgeber, Beschäftigte können ihre Sparrate individuell aufstocken. Unter Umständen beteiligt sich auch der Staat in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage an der Vermögensbildung. Für Bausparverträge ist eine  jährliche Förderung von neun Prozent (bis maximal 470 Euro Einzahlung) und für Aktienfondssparpläne von 20 Prozent (bis maximal 400 Euro Einzahlung) möglich. Daraus errechnet sich pro Jahr eine maximale Arbeitnehmer-Sparzulage von 80 Euro, bei Zusammenveranlagten sind es 160 Euro. 

Der Haken: 

Bis Ende 2023 erhielten nur Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 17 900 Euro beim Bausparen und von bis zu 20 000 Euro beim Aktienfondssparen die staatliche Förderung, für Zusammenveranlagte waren die Einkommensgrenzen doppelt so hoch.  

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Die Änderung:

Seit diesem Jahr ist der Anwendungsbereich Arbeitnehmer-Sparzulage deutlich ausgeweitet: Die Einkommensgrenze für VL-Fondssparpläne  und für VL-Bausparverträge sind auf einheitlich 40 000 Euro (bei Zusammenveranlagten 80 000 Euro) erhöht  worden. Maßgeblich ist das zu versteuernde  Einkommen – die Bruttoeinkünfte vor Abzug von Sonderausgaben und Werbungskosten können dagegen deutlich höher ausfallen. Dadurch erweitert sich der  Kreis der Anspruchsberechtigten von geschätzt acht auf rund 14 Millionen Bürger. 

Die Voraussetzung:

Um die Zulage zu erhalten  ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung obligatorisch.  Dabei muss im Hauptvordruck auf der ersten Seite das Feld  "Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage" angekreuzt werden. Zudem ist eine Angabe in Zeile 42 des Mantelbogens erforderlich. Die entsprechenden Steuer-Dokumente werden vom VL-Finanzdienstleister automatisch jährlich an die Finanzverwaltung geschickt und sind im amtlichen Elster-Portal via Vorausgefüllte Steuererklärung abrufbar. Zu beachten ist: Die VL-Zulagen für 2024 müssen bis spätestens  Ende 2028 beantragt werden. Andernfalls verfällt der Anspruch auf den fiskalischen Bonus. 

Der Trick:

Wer unterhalb der Einkommensgrenze liegt und  zwei VL-Verträge abschließt, kann man für beide Kontrakte die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten – für einen VL -Fondssparplan also bis 80 Euro pro Jahr Jahr,  für den Bausparvertrag bis zu 43 Euro. Im Idealfall summiertsich die staatliche Zulage auf 123 Euro pro Jahr. Bei der obilgatorischen sechsjährigen Laufzeit für VL-Verträge  können so bis zu 738 Euro nur an Förderung zusammenkommen.

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