Die Bundesregierung will die einjährige Haltefrist bei Kryptowährungen abschaffen. Manche befürchten: Das Vorhaben könnte noch größere Kreise ziehen - bis hin zum Gold.
Der Fiskus nimmt Bitcoin ins Visier. Die Bundesregierung will Kryptowährungen künftig strenger besteuern und die steuerfreie Veräußerung nach einem Jahr abschaffen. Für Anleger wäre das ein Einschnitt: Wer seine Coins bislang lange genug hält, kann Kursgewinne im Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei realisieren. Genau dieses Privileg steht nun auf der Kippe.
Gold wird in den bisherigen Reformplänen nicht genannt. Doch für Edelmetallbesitzer kann eine Änderung trotzdem relevant werden. Denn für physische Barren und bestimmte Münzen gilt im Privatvermögen eine ähnliche Regel: Nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr ist ein privater Verkaufsgewinn grundsätzlich steuerfrei. Und sobald der Gesetzgeber für eine Anlageklasse diese steuerfreie Haltedauer streicht, drängt sich eine Frage auf: Warum soll das alte Prinzip bei Gold weiter gelten?
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Was bei Kryptowährungen heute gilt
Aktuell gilt: Wer Bitcoin, Ether oder andere Kryptowerte im Privatvermögen hält und innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, kann einkommensteuerpflichtig werden. Nach Ablauf der Jahresfrist ist der Gewinn nach der derzeitigen Grundregel steuerfrei. Die Gewinne fallen dabei nicht unter die Abgeltungsteuer wie Zinsen oder Dividenden, sondern grundsätzlich unter den persönlichen Einkommensteuersatz. Für private Veräußerungsgeschäfte gilt außerdem eine jährliche Freigrenze von 1.000 Euro.
Die Regel gilt nicht automatisch für jede Aktivität rund um Kryptowerte. Einnahmen aus Staking, Lending, Mining oder anderen Leistungen können steuerlich anders eingeordnet werden. Anleger sollten deshalb Anschaffungszeitpunkte, Kurse, Wallet-Bewegungen und Transaktionen sauber dokumentieren.
Das Bundesfinanzministerium hat seine Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Kryptowerten 2025 erweitert und dabei auch Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten konkretisiert. Die Richtung ist klar: Der Fiskus will Kryptogeschäfte besser nachvollziehen können.
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Was die geplante Kryptosteuer ändern könnte
„Kryptosteuer“ klingt nach einer neuen Abgabe. Darum geht es allerdings nicht. Im Kern steht eine Änderung der bestehenden Regeln für private Veräußerungsgeschäfte im Raum.
Konkret bedeutet das: Gewinne mit Bitcoin und Co. sollen ab 2027 wie klassische Wertpapiere den Einkünften aus Kapitalvermögen zugerechnet werden. Unabhängig von der Haltedauer soll ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer gelten. Im Gegenzug wären realisierte Krypto-Verluste – ebenfalls unabhängig von der Haltedauer – stets steuermindernd verrechenbar.
Allerdings gibt es zu dem Plan noch kein beschlossenes Gesetz - bis Ende 2026 müsste also noch ein konkreter Entwurf das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Wie Gold heute besteuert wird
Bei physischem Anlagegold ist die Grundsystematik derzeit ähnlich. Wer einen Barren oder eine Anlagemünze innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, erzielt grundsätzlich ein privates Veräußerungsgeschäft. Der Gewinn kann dann einkommensteuerpflichtig sein. Nach mehr als einem Jahr ist der Verkauf im Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei.
Genau dort könnte eine spätere Reform ansetzen: Der Gesetzgeber könnte argumentieren, dass Wertsteigerungen bei privaten Vermögensgegenständen unabhängig von der Haltedauer gleichmäßiger besteuert werden sollten.
Außerdem ist Anlagegold beim Kauf unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Diese Regel betrifft die Anschaffung, nicht den späteren Verkaufsgewinn. Sie beruht zudem auf europarechtlichen Vorgaben und ließe sich nicht einfach im Zuge einer deutschen Einkommensteuerreform streichen.
Zudem ist Gold nicht gleich Gold: Schmuck, Sammlermünzen, Goldaktien, Fonds und börsengehandelte Goldprodukte können steuerlich anders behandelt werden als klassische Barren und Anlagemünzen.
Warum Gold ein schwierigerer Fall wäre
Auf dem Papier gibt es Parallelen zwischen Bitcoin und Gold. Beide können im Privatvermögen nach Ablauf eines Jahres steuerfrei verkauft werden. In der politischen Praxis liegen die Dinge jedoch weit auseinander.
Kryptowährungen werden über digitale Plattformen gehandelt. Transaktionen, Kurse und Zeitpunkte lassen sich dort zunehmend dokumentieren. Mit neuen Meldepflichten wächst der Informationsfluss an die Finanzbehörden.
Ein Goldbarren kann dagegen jahrzehntelang im Tresor liegen – oder den Besitzer wechseln, ohne dass eine digitale Spur entsteht. Bei alten Beständen ist oft schwer nachzuweisen, wann und zu welchem Preis das Stück gekauft wurde. Eine Goldreform müsste deshalb Antworten auf heikle Fragen liefern: Wie werden Altbestände behandelt? Was gilt bei Schenkungen und Erbschaften? Und was passiert, wenn der Kaufbeleg fehlt?
Hinzu kommt die Symbolik. Viele Anleger kaufen Gold nicht primär als Spekulationsobjekt, sondern als Versicherung gegen Inflation, Währungsrisiken und geopolitische Krisen. Auch Zentralbanken halten das Edelmetall als Reserve. Eine Besteuerung langfristiger Goldgewinne könnte deshalb schnell als Angriff auf die private Vorsorge verstanden werden.
Der Präzedenzfall Gold
Sollte die Bundesregierung die Krypto-Haltefrist tatsächlich abschaffen, würde sie damit ein steuerpolitisches Signal setzen: Langfristiges Halten allein schützt Wertsteigerungen nicht mehr vor dem Fiskus.
Das könnte eine spätere Debatte über Gold erleichtern. Zwingend wäre sie jedoch nicht. Der Gesetzgeber könnte Kryptowährungen als Sonderfall behandeln – etwa wegen ihrer digitalen Handelbarkeit, ihrer hohen Volatilität oder der wachsenden internationalen Meldepflichten. Ebenso könnte er an der steuerlichen Sonderstellung physischen Goldes festhalten.
Falls Gold eines Tages neu geregelt würde, wären mehrere Modelle denkbar: eine vollständige Abschaffung der Jahresfrist, eine längere Haltefrist oder eine Regelung, die nur für künftige Käufe gilt. Auch Übergangsregeln für alte Bestände wären möglich.
Eine rückwirkende Besteuerung bereits entstandener Wertzuwächse wäre dagegen besonders heikel. Entscheidend wäre, ob eine neue Regel nur Verkäufe nach einem Stichtag erfasst oder auch Gewinne, die während einer bislang steuerfreien Haltedauer entstanden sind.
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Häufige Fragen
Wird Gold in Deutschland bald besteuert?
Derzeit gibt es dafür keinen konkreten Gesetzentwurf. Physisches Gold im Privatvermögen kann nach mehr als einem Jahr Haltedauer grundsätzlich steuerfrei verkauft werden. Die geplante Reform der Krypto-Besteuerung könnte jedoch eine politische Debatte darüber auslösen, ob diese Regel auch für Gold dauerhaft bestehen bleiben soll.
Wie wird Gold aktuell besteuert?
Beim Verkauf innerhalb eines Jahres kann ein Gewinn einkommensteuerpflichtig sein. Nach Ablauf der Jahresfrist ist der private Verkaufsgewinn bei klassischen Barren und Anlagemünzen grundsätzlich steuerfrei. Die Umsatzsteuerbefreiung für Anlagegold beim Kauf ist davon zu unterscheiden. Goldprodukte wie ETFs, Fonds, Aktien oder bestimmte Zertifikate können steuerlich anders behandelt werden.
Was ändert sich bei Bitcoin ab 2027?
Die Bundesregierung plant, die einjährige Steuerfreiheit für Kryptowerte abzuschaffen. Dann könnten Gewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden. Als möglicher Starttermin gilt der 1. Januar 2027, ein fertiges und verabschiedetes Steuergesetz gibt es aber noch nicht. Für 2026 gilt die bisherige Jahresfrist weiter.