Es folgen Fragen und Antworten zu den Plänen.
GEHT ES UM EINE STEUER ODER UM ZÖLLE?
Experten zufolge ist unklar, welches Instrument Trump meint. Sollte es um das Aufkündigen des Freihandelsabkommens Nafta zwischen den USA, Kanada und Mexiko gehen, wäre dies ein langwieriger Prozess. Mexiko könnte die Welthandelsorganisation WTO zur Schlichtung anrufen. Nicht hereinreden könnte die WTO jedoch den USA bei einer Sondersteuer, wie Ewald Plum, Handelsexperte der Kanzlei Rödl & Partner, erklärte.
KANN TRUMP EIGENMÄCHTIG - ALSO PER ERLASS - EINE STEUER EINFÜHREN?
Nein, zumindest nicht dauerhaft. Nach der US-Verfassung darf das nur der Kongress per Gesetz. Dem Professor für Internationalen Handel der Universität von St. Gallen, Simon Evenett, zufolge kann Trump allerdings Zölle für 150 Tage von bis zu 15 Prozent anordnen.
KANN ER DANN EIGENMÄCHTIG EINFUHRZÖLLE VERHÄNGEN?
Möglicherweise. Dem Steuerexperten Daniel Shaviro von der New York University zufolge würde allerdings ein solcher gezielter Schritt gegen ein Unternehmen Klagen nach sich ziehen und WTO auf den Plan rufen. Die Juristin Rebecca Kysar von der Brooklyn Law School nannte Einfuhrzölle per Erlass in der "New York Times" jüngst schlicht verfassungswidrig. Auch hier sei der Kongress zuständig, nicht der Präsident.
WARUM GENAU 35 PROZENT?
Auch das ist unklar. Experten zufolge könnte er auf den entsprechenden Satz der Körperschaftssteuer in den USA anspielen.
ARBEITET DER KONGRESS AN ETWAS IN DIESER ART?
Das Repräsentantenhaus ist für Haushaltsfragen primär zuständig. Spekuliert wird, dass die republikanische Mehrheit dort bis Ende Februar den Entwurf für eine umfassende Steuerreform vorstellen könnte. Diese müsste dann erst noch mit den Vorstellungen des Präsidialamts abgestimmt werden.
Möglicherweise bezieht sich Trump auf Vorstellungen des ranghöchsten Republikaners im Repräsentantenhaus, Paul Ryan. Dieser hat zusammen mit Parteifreunden einen Plan vorgestellt, bei dem US-Unternehmen zwar keine Steuern auf Umsätze aus Exportgeschäften zahlen sollen, aber im Gegenzug die Kosten für Importe steuerlich nicht absetzen könnten. Die Zustimmung des gesamten Kongress dazu ist ungewiss.
rtr