Als Folge der Erhöhung werden mehr Rentner das steuerfreie Existenzminium überschreiten. Das Finanzministerium rechnet mit Steuermehreinnahmen von 410 Millionen Euro.
Seit 2005 gilt die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung. Welcher Anteil der Rente besteuert wird, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Rentnern, die 2005 oder vorher in Rente gegangen sind, sind 50 Prozent der Altersbezüge steuerpflichtig. Bei Neurentnern des Jahres 2019 werden es 78 Prozent sein. Ab 2040 werden die gesetzlichen Renten komplett besteuert.
Birkwald sagte dem RND, die erfreuliche Rentenerhöhung habe eine Kehrseite. Der Linken-Politiker forderte eine angemessene Personalausstattung in den Finanzämtern, damit hier eine sachgerechte Beratung stattfinden könne. Gerade bei Senioren, die ausschließlich oder überwiegend von Renteneinkünften leben, müsse die Mehrzahl derjenigen, die zu einer Steuererklärung verpflichtet seien, dann gar keine Steuern zahlen./shy/DP/stk