Der sogenannte Bewertungsausschuss aus Kassen und Zahnärzten setzt damit eine EU-Verordnung um, die Amalgam bei Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren und Stillenden verbietet - außer, der Zahnarzt betrachtet den Einsatz als "zwingend notwendig".

Für Betroffene ist das insofern finanziell wichtig, als Kunstststoff üblicherweise teurer ist als die Quecksilberlegierung Amalgam. Entsprechend oft sind Zuzahlungen fällig. Amalgam wird hingegen von den Kassen komplett bezahlt. Holger Lehmann, Inhaber des Vergleichsportals 2te-zahnarztmeinung.de, sieht die Entscheidung als einen möglichen Schritt, Kunststoff im Seitenzahnbereich für alle Patienten zur Regelversorgung zu machen.

Nach Angaben des Nachrichtenportals spiegel.de wurde die EU-Verordnung im Zuge der sogenannte Minimata-Konvention geändert. Demnach haben sich 90 Länder - darunter auch Deutschland - verpflichtet, die Quecksilberbelastung zu reduzieren. Somit habe der langsame Ausstieg aus der Verwendung von Amalgam "nicht gesundheitliche, sondern vornehmlich ökologische Gründe", sagte Wolfgang Eßer, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), gegenüber dem Portal.

Sollten Patienten generell den Einsatz von Amalgam ablehnen? Laut KZBV ist das nicht notwendig, denn Amalgam sei "der älteste, besterforschte zahnärztliche Werkstoff und wird in den allermeisten Fällen problemlos vertragen". Die Aufnahme von Quecksilber entspreche in etwa der Größenordnung der Quecksilberbelastung durch Nahrung und sei - auch nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen - unbedenklich.