BÖRSE ONLINE: Wie schafft man es, nicht mal sechs Monate nach dem Börsengang schon zahlungsunfähig zu sein?
Klaus Nieding: Gerade das wirft große Fragen auf. Dabei lief der Börsengang schon alles andere als erfolgreich. Statt der erwarteten 98 Millionen Euro kamen gerade 8,8 Millionen zusammen. Alles spricht dafür, dass bereits seinerzeit etwas im Argen lag. Das muss nun rechtlich aufgearbeitet werden, möglicherweise auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten.

Wie gehen Sie jetzt vor?
Wir prüfen mögliche Ansprüche der Zeichner der Aktien, aber auch der Anleihegläubiger. Neben den rechtlichen Möglichkeiten im Insolvenzverfahren prüfen wir auch die Emissionsprospekte mit Blick auf Prospektfehler, insbesondere eine falsche Darstellung der Unternehmenslage. Anleger können aus dem Insolvenzverfahren wenn überhaupt nur auf die Rückzahlung eines Bruchteils ihrer einstigen Investitionen hoffen. Deshalb sollten Schadenersatzansprüche gegen Prospektverantwortliche, Hintermänner und Berater geprüft und geltend gemacht werden, um eine Schadenskompensation zu erhalten. Das haben wir aus ähnlichen Fällen in der Vergangenheit gelernt.

Was können die Steilmann-Aktionäre von dem Insolvenzverfahren erwarten?
Für die Aktionäre wird die Insolvenz aller Wahrscheinlichkeit nach zu einem Totalverlust ihres Investments führen, da sie am Ende der "Nahrungskette" stehen und erst etwas bekommen, wenn sämtliche Gläubiger, auch die Anleihegläubiger, vollständig befriedigt sind. Aber auch die Anleihegläubiger werden erhebliche Verluste für ihr Investment hinnehmen müssen. Davon geht der Markt jedenfalls aus. Daher sieht es für die Anleger allgemein sehr schlecht aus, auch wenn die Anleihegläubiger etwas bessere Karten haben.