Wann wird entschädigt?

Kommt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu dem Ergebnis, dass für die Bank keine Chance besteht, die Geschäfte fortzuführen, oder dauert das Moratorium, also das Verbot, Wertpapiere zu kaufen, Rechnungen zu begleichen oder Werte zu veräußern, bereits sechs Wochen an, stellt sie den sogenannten Entschädigungsfall fest. Erst dann können die verschiedenen Einlagen- und Anlegersicherungseinrichtungen loslegen und die betroffenen Kunden entschädigen.

Wie sicher ist mein Depot?

Depots werden lediglich von der Bank verwahrt, sie bleiben aber Eigentum des Kunden. Sollte die Bank nun insolvent werden, können Kunden ihr Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen. Kunden können auch während eines Moratoriums jederzeit verlangen, dass ihre Papiere herausgegeben werden. Die Bank darf trotz des Zahlungs- und Veräußerungsverbots diesem Begehren nachkommen, da sie während des Moratoriums fremde Sachen herausgeben darf.

Was passiert, wenn ich zum Zeitpunkt der Insolvenz gerade Wertpapiere gehandelt habe?

Zunächst muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den sogenannten Entschädigungsfall feststellen. Anschließend werden die Anleger des betroffenen Instituts von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) informiert. In diesem Zusammenhang erhalten sie eine Schadensmeldung, mit deren Hilfe sie ihre Ansprüche bei der EdW anmelden können. Diese sollte ausgefüllt und mit den entsprechenden Belegen versehen werden. 
Die EdW prüft den Entschädigungsanspruch. Falls dem Anleger Geld zustehen sollte, wird ihm die Höhe der festgestellten Entschädigungssumme schriftlich mitgeteilt und der Betrag auf das angegebene Konto überwiesen. Bei der Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruchs wird der Marktwert der Finanzinstrumente bei Eintritt des Entschädigungsfalls oder der Betrag der hieraus resultierenden Gelder zugrunde gelegt. Agio sowie Handelsverluste werden grundsätzlich von den Ansprüchen des Anlegers abgezogen. 
Der Entschädigungsanspruch beträgt 90 Prozent der Forderung des Anlegers aus Wertpapiergeschäften gegen das Institut, maximal jedoch 20000 Euro pro Anleger, unabhängig von der Zahl der unterhaltenen Konten. Währung eines EU-Mitgliedsstaats oder auf Euro lauten. Bei Gemeinschaftskonten erhalten die einzelnen Anleger eine Entschädigung entsprechend ihrem vertraglich geregelten Anteil. Sofern Angaben hierzu fehlen, wird zu gleichen Teilen entschädigt. Dazu kommt, dass nur Wertpapiergeschäfte entschädigt werden, die in der Währung eines EU-Mitgliedsstaats oder auf Euro lauten.

Was gilt für Depots bei Sparkassen und Volksbanken?

Bei Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken gilt die Obergrenze von 20000 Euro nicht. Das hat damit zu tun, dass die beiden Bankengruppen eine  sogenannte Institutssicherung haben. Das bedeutet, dass die Institute der jeweiligen Gruppe sich gegenseitig unterstützen und so keine Bank insolvent werden kann.

Warum sind im Ernstfall 20000 und nicht wie bei Sparkonten 100000 Euro geschützt?

Während die gesetzliche Einlagensicherung in Europa im Zuge der Finanzkrise von 20000 auf 100000 Euro erhöht wurde, hat man die bis vor gut zwölf Jahren gültige Höchstgrenze beim Anlegerschutz beibehalten. Ein Richtlinienentwurf der EU aus dem Jahr 2010, mit dem das geändert werden sollte, war wieder verworfen worden, auch weil man einfache Sparer mehr schützen wollte als Anleger, die Wertpapiere handeln.

Was ist mit Kryptowährungen?

Geschäfte, die sich auf Kryptowährungen wie Bitcoin beziehen, die nicht zugleich Finanzinstrumente, also etwa Zertifikate auf den Kurs einer bestimmten Währung, sind, sind seit Anfang 2020 vom Anlegerentschädigungsgesetz ausgenommen.


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Was passiert, wenn mein Vermögensverwalter pleitegeht?

Für Vermögensverwalter, die nach Paragraf 32 des Kreditwesensgesetzes arbeiten, also Wertpapierhändler sind, gelten die gleichen Regeln wie für Banken (siehe Frage: "Was passiert, wenn ich zum Zeitpunkt der Insolvenz gerade Wertpapiere gehandelt habe?"). Geht ein Berater, der lediglich in Ihrem Auftrag Wertpapiere verwaltet, den Handel über Ihr Depot jedoch bei Ihrer Hausbank abwickelt, pleite, betrifft das die Kundenvermögen nicht.

Dürfen Banken Wertpapiere ihrer Kunden verleihen?

Grundsätzlich ist das möglich, doch laut einer Umfrage von €uro unter hierzulande aktiven Banken, Sparkassen und Brokern werden die Depots von Kunden nicht ohne Order oder ein anderweitig erteiltes Einverständnis angetastet.

Sind Zertifikate in irgendeiner Weise geschützt?

Die Pleite der Investmentbank Lehman Brothers hat es eindrucksvoll gezeigt: Zertifikate sind rechtlich gesehen Anleihen und tragen so das Risiko in sich, dass das herausgebende Institut zahlungsunfähig wird. Kann es seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, droht für Anleger im Extremfall der Totalverlust. Im Fall von Lehman Brothers standen 2008 mehrere Milliarden im Feuer. Zwar bekamen die meisten Anleger nach und nach einen Teil ihres Geldes zurück, doch seitdem gilt umso mehr die Regel, dass Käufer von Zertifikaten sehr darauf achten sollten, wie stabil die Bank ist, die die Zertifikate herausgibt.