Wer Ausgaben für Handwerker, Gärtner und Reinigungskräfte hat, kann sich einen Teil der Kosten vom Fiskus zurück holen. Ausgaben für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen sind im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung zu 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abziehbar.

Immer wieder ist dieser Steuervorteil dem Gesetzgeber jedoch ein Dorn im Auge. So war im Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2015 vorgesehen , dass ab diesem Jahr Handwerker-Rechnungen mit vergleichsweise niedrigen Beträgen nicht mehr steuerlich relevant sein sollten. Geplant war , bei 300 Euro - inklusive Anfahrtskosten - eine neue "Untergrenze" zu schaffen. "Dieser Sockelbetrag hätte bewirkt, dass Handwerkerleistungen erst ab 301 Euro eine steuerliche Auswirkung haben", erklärt Steuerberaterin Kathrin Rüde von der Sozietät auditline in Grasbrunn bei München. Betroffen davon wären bundesweit rund neun Millionen Steuerpflichtige

Die Einschränkung hätte besonders Mieter tangiert, die zahlreiche in ihrer Nebenkosten-Abrechung aufgeschlüsselte Einzel-Posten, zum Beispiel die Kosten für einen Schornsteinfeger, nicht mehr absetzen könnten. Erfreulicherweise hat sich dieser Vorschlag aus dem Referentenentwurf nicht durchgesetzt. Im Steueränderungsgesetz 2015 ("Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften") vom 22.12.2014 ist keine Änderung des maßgeblichen Paragrafen 35 a Einkommenssteuergesetz enthalten. "Es bleibt also auch in 2015 dabei, dass die Steuerpflichtigen alle Handwerkerleistungen aus den Nebenkostenabrechnung geltend machen können", erklärt Steuerexpertin Rüde.

Doch bereits in wenigen Wochen könnte dieser Steuervorteil erneut in den Fokus der steuerpolitischen Agenda geraten: Bund und Länder wollen bis Ende Februar eine Einigung erzielen, wie der geplante Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung ausgestaltet und gegenfinanziert wird. Hintergrund: Die Regierung erhofft sich davon einen Schub bei den Einsparungen der Treibhausgasemissionen. Wohnungseigentümer und Mieter sollen demnach Investitionen-Ausgaben für neue Heizungsanlagen, energiesparende Fenster und Dächer sowie Wärmedämmungen teilweise von ihrer Steuerschuld abziehen können, Bund und Länder wollten dabei an einen Vorschlag anknüpfen, der bereits Ende 2012 im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag diskutiert wurde. Damals war geplant, dass Investoren sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren zehn Prozent der Kosten von der Steuerschuld abziehen können. Die Bundesregierung erwägt nun, die Förderung auf fünf Jahre (zwei Prozent per annum) und die Kosten auf eine Milliarde Euro pro Jahr zu begrenzen.

Dabei könnte sie zur zur Gegenfinanzierung erneut prüfen, die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen einzuschränken. Dann könnte es bei Handwerkerrechnungen doch noch auf den Sockelbetrag von 300 Euro zulaufen. Die Handwerker-Lobby dringt jedenfalls darauf, dass Betroffene auch künftig zumindest mehrere kleinere Rechnungen zusammengefasst einreichen können, falls dieser in der Summe mehr als 300 Euro beträgt. Dabei bekommt sie unerwartete Unterstützung von der CSU, die im Gegensatz zu ihren Koalitionspartner CDU und SPD gegen die Einführung eines Sockelbetrags ist. Wie Handwerkerbonus und Sanierungs-Bonus künftig ausgestaltet sein werden, ist offen - betroffene Steuerzahler sollten die Entwicklung genau beobachten.