Etwa 1150 Finanzinstitute in Deutschland könnten diese Erleichterungen in Anspruch nehmen. Dies sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Proportionalität in der Regulierung, erklärte Bundesbank-Vorstand Joachim Wuermeling, der bei der Notenbank für die Bankenaufsicht zuständig ist.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), der Zusammenschluss der deutschen Bankenverbände, begrüßte die Maßnahmen. "Die aktuellen Erleichterungen können jedoch nur ein erster Schritt sein, hier ist noch Luft nach oben", sagte Karl-Peter Schackmann-Fallis, Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV. Kleine, nicht komplexe Institute würden durch die weiter zunehmende Regulierung überproportional belastet. Auch der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) äußerte sich positiv. "Gleichzeitig sehen wir diesen Antritt der Aufsicht erst als einen Beginn der Einführung abgestufter Regelungen in den aufsichtsrechtlichen Vorgaben", sagte BVR-Vorstandsmitglied Andreas Martin.

Die neuen Regelungen gelten für alle Geldhäuser, die nach der so genannten Kapitaladäquanzverordnung als kleines und nicht komplexes Institut (SNCI) klassifiziert werden. Darunter fallen insbesondere viele Sparkassen und Genossenschaften. Schon seit längerem kritisieren kleinere Banken den von ihnen verlangten Bürokratieaufwand, um die Vielzahl an Daten liefern zu können, die die Aufseher von ihnen verlangen, und die damit verbundenen finanziellen Belastungen.

Die EU-Bankenbehörde EBA prüft schon seit geraumer Zeit, wie sich die Berichtspflichten für kleinere Geldhäuser in der Europäischen Union im Vergleich zu den Großbanken verhältnismäßiger gestalten lassen. Vor wenigen Wochen identifizierte sie insgesamt 25 Empfehlungen, mit denen die Institute zusammen 188 bis 288 Millionen Euro an Kosten einsparen könnten.

rtr