Bei dem Autozuliefere Webasto in Stockdorf nahe München haben sich Mitarbeiter mit dem Coronavirus angesteckt. Wegen der Erkrankungen bleibt die Firmenzentrale bis zum 11. Februar geschlossen. Was aber, wenn sich das Virus weiter ausdehnt in Deutschland: Müssen Arbeitnehmer dann noch ins Büro gehen? "Das Coronavirus oder eine Pandemie setzen das gültige Arbeitsrecht nicht außer Kraft.
Das heißt: Arbeitgeber haben grundsätzlich dieselben Befugnisse wie bisher", erläutert Esther Dehmel, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland. Und weiter: "Ein Arbeitnehmer ist entweder gesund oder krank. Er hat kein Recht, präventiv zu Hause zu bleiben, nur weil sich die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung, zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit, erhöht."
Selbst auf Dienstreise dürfen Mitarbeiter weiter geschickt werden, allerdings unter der Voraussetzung, dass für das entsprechende Gebiet "keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes oder eine entsprechende Empfehlung der WHO oder des Robert Koch-Instituts vorliegt", so die Fachanwältin.