"Die meisten Verbraucher werden mehr Geld im Portemonnaie haben", prognostizierte der Konjunkturexperte Torsten Schmidt vom RWI - Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung in Essen im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Denn der Arbeitsmarkt werde sich trotz einiger Probleme in der deutschen Industrie auch 2020 relativ robust entwickeln, und die Inflation bleibe niedrig. Gestützt wird diese Einschätzung auch vom Herbstgutachten der führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute. Es geht davon aus, dass die reale Kaufkraft der privaten Haushalte im kommenden Jahr um rund 1,5 Prozent steigen wird.
Geringverdiener werden 2020 davon profitieren, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde steigt. Auch für Auszubildende ist von 2020 an erstmals eine nach Ausbildungsjahren gestaffelte Mindestvergütung vorgesehen. Wer im kommenden Jahr seine Lehre beginnt, soll mindestens 515 Euro im Monat bekommen. Rund elf Prozent der Ausbildungsbetriebe müssen deshalb künftig für ihre Azubis tiefer in die Tasche greifen.
Auch die mehr als 21 Millionen Rentner können im Sommer mit mehr Geld rechnen. Zum 1. Juli 2020 dürften die Renten in Westdeutschland um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent steigen, wie aus dem Rentenversicherungsbericht 2019 hervorgeht. Eine monatliche Rente von 1000 Euro, die nur auf West-Beiträgen beruht, dürfte sich dadurch um 31,50 Euro erhöhen, eine gleich hohe Rente mit Ost-Beiträgen um 39,20 Euro. Endgültig wird über die Rentenanpassung allerdings erst im nächsten Frühjahr entschieden, wenn die genauen Zahlen der Lohnstatistik vorliegen.
Den Bundesbürgern kommt dabei zugute, dass sich der Staat beim Zugriff auf das zusätzlich verdiente Geld zumindest ein Stück weit zurückhält. Die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze steigen 2019 um 1,95 Prozent. Damit soll die Inflation ausgeglichen werden. Der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer erhöht sich für Ledige auf 9408 Euro, ein Plus von 240 Euro im Vergleich zu 2019. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.
Auch wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter bezieht, bekommt im neuen Jahr 1,88 Prozent mehr Geld. Vom 1. Januar an steigt der Regelsatz für Alleinstehende um 8 Euro auf 432 Euro im Monat.
Einige Neuregelungen an anderer Stelle dürften sich ebenfalls positiv auf die Finanzlage der Bürger auswirken. So sinken die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung vom 1. Januar an erneut um 0,1 Punkte auf dann 2,4 Prozent. Für Arbeitgeber und Beschäftigte bedeute dies eine Entlastung von jeweils rund 600 Millionen Euro pro Jahr, betonte die Bundesregierung.
Gute Nachrichten bringt das neue Jahr auch vielen Bundesbürgern, die sich bislang an den Pflegekosten für ihre Eltern beteiligen mussten. Denn nach dem neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz werden unterhaltspflichtige Angehörige erst von einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100 000 Euro an für die Kosten der Pflege mit herangezogen. "In etwa 90 Prozent der Fälle werden Angehörige nicht mehr an den Pflegekosten beteiligt werden", prognostiziert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Doch manches wird im kommenden Jahr natürlich auch teurer. So wird auch 2019 die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Sozialbeiträge gezahlt werden müssen, wieder angehoben. Der vom Arbeitnehmer zu tragende Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung etwa steigt dadurch nach Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW von 331,24 Euro auf 342,19 Euro im Monat. Allerdings trifft dies nur Besserverdienende.
dpa-AFX