Negativzinsen statt auskömmlicher
Renditen - wegen der Geldpolitik
wichtiger Notenbanken
rund um den Globus kämpfen Anleger
bei Staatsanleihen derzeit mit dem Problem,
womöglich von vornherein Geld
zu verlieren. Dividenden gelten daher
als die neuen Zinsen. Da es gerade im
Ausland etliche Gesellschaften gibt,
die ihren Aktionären hohe Dividendenrenditen
offerieren, lohnt sich ein Blick
über die Grenzen. Doch mancher Anleger
macht seine Kalkulation, ohne
auf die Steuern zu achten. Das entpuppt
sich schnell als teurer Fehler.
Denn dem Zugriff des deutschen Fiskus
entgeht man auch mit ausländischen
Geldanlagen nicht. Schließlich
ist die Steuerpflicht in Deutschland an
den Wohnsitz des Anlegers geknüpft
und nicht an das Herkunftsland seiner
Erträge. Wer hier wohnt, zahlt hier
auch auf seine Geldanlagen Steuern,
selbst wenn die Erträge aus ausländischen
Aktien stammen. Seit 2009 gilt
die Abgeltungsteuer mit folgenden
Regeln: Nach Ausschöpfen des Sparerpauschbetrags
von 801 Euro pro Person
und Jahr werden 25 Prozent auf
realisierte Kursgewinne sowie auf
Dividenden fällig - plus Soli-Zuschlag
und eventuell Kirchensteuer.
Auf Seite 2: Arbeit mit Auslandsdividenden
Arbeit mit Auslandsdividenden
Wer sein Depot in Deutschland
führt, bei dem kümmert sich die
Depotbank direkt bei Gutschrift der
Erträge um den Einbehalt der Abgeltungsteuer.
Im Idealfall muss der Anleger
seine Kapitaleinkünfte nicht mehr
in der Steuererklärung angeben. Wertpapiererträge
und Kursgewinne aus
einem Auslandsdepot müssen deutsche
Steuerzahler hingegen weiterhin
vollständig über die Einkommensteuererklärung
abrechnen. In ausländischer
Währung ausgezahlte Erträge
werden dazu mit dem Wechselkurs am
Fälligkeitstag in Euro umgerechnet.
Trotzdem wird es für Anleger schnell
ungemütlich, wenn bei ausländischen
Dividenden nebeneinander Abgeltungsteuer
und Quellensteuer berechnet
werden. Sofern der ausländische Staat
von einer Dividende Quellensteuer abgezwackt
hat, rechnet die inländische
Depotbank sie zwar automatisch auf die deutsche Abgeltungsteuer von
25 Prozent an - aber grundsätzlich nur
bis zu einem Satz von maximal 15 Prozentpunkten.
Das gilt jedoch nur, wenn
die Staaten ausländischen Investoren
keine Ermäßigung ihrer Quellensteuer
offerieren. Solche Ermäßigungsansprüche
müssen deutsche Anleger
nämlich auf eigene Faust im Ausland
durchsetzen. Informationen, Adressen
und Formulare dazu gibt es beim Bundeszentralamt
für Steuern in Bonn
(www.bzst.de).
Noch etwas kommt hinzu: Das Quellensteuerregime
ist von Land zu Land
unterschiedlich. In manchen Ländern
mahlen die Mühlen der Erstattungsbürokratie
besonders langsam, und oft
fallen Kosten für die Erstattungsanträge
an. "Anleger
sind gut beraten, diese Aspekte bei der
Auswahl ihrer Papiere zu berücksichtigen",
rät Steuerberater Dirk-Ralf
Gloger von RBS Roever Broenner Susat
aus Frankfurt, "sonst ist die Enttäuschung
schnell groß."
Auf Seite 3: Einfach oder schwierig
Einfach oder schwierig
Um sich von vornherein Ärger zu ersparen,
ist es ratsam, Aktien aus den
Ländern mit einfachem System auszuwählen
- oder die Quellensteuer gleich
als Kosten zu betrachten. Kleinsparer
mit Gesamterträgen unterhalb des Sparerpauschbetrages
von 801/1602 Euro
(Ledige/Verheiratete) müssen die Quellensteuern
ohnehin als echten Kostenfaktor
einkalkulieren und geringere
Renditen nach Steuern in Kauf nehmen.
Vergleichsweise einfach haben es
deutsche Anleger in den Vereinigten
Staaten, Großbritannien, der Schweiz
oder den Niederlanden. Lieber einen
Bogen macht man unter steuerlichen
Aspekten um Dividenden aus Italien,
Spanien und Frankreich.
Und so laufen die Verfahren in wichtigen
Ländern im Detail ab: Der reguläre
Quellensteuersatz auf Dividenden
beträgt in den USA 30 Prozent. Davon
werden 15 Prozent auf die deutsche Abgeltungsteuer
angerechnet - die übrigen
15 Prozent holt man sich über die
Abgabe einer US-Steuererklärung mühsam
zurück. Es geht aber auch viel
leichter: Hat die eigene Depotbank gegenüber
den US-Steuerbehörden den
Status eines "Qualified Intermediary",
behalten die Amerikaner von vornherein
nur den ermäßigten Satz von
15 Prozent ein. Und die werden in voller
Höhe auf die deutsche Steuerschuld
angerechnet. Die deutsche Depotbank
zieht dann nur noch die fehlenden
zehn Prozentpunkte Abgeltungsteuer
ab und schreibt die Nettodividende
gut. Tipp: Anleger sollten ihre Depotbank
vor einem Aktienkauf fragen, ob
sie die Voraussetzungen für die Quellensteuerermäßigung
erfüllt; bei den
wichtigen Banken und Brokern ist das
der Fall.
Dass es einfacher geht, zeigt Großbritannien:
Bereits seit 1973 verzichten
die Schatzkanzler der Queen bei Dividendenzahlungen
heimischer Firmen
auf jegliche Quellensteuerabzüge für
ausländische Aktionäre. Das macht das
Geldverdienen für deutsche Investoren
auf der Insel leicht - die üppigen Dividenden
britischer Bluechips fließen
ohne lästige Formalien aufs heimische
Konto. Die deutsche Abgeltungsteuer
von 25 Prozent fällt natürlich an.
Nicht gerade zurückhaltend zeigt
sich die Schweiz: Mit satten 35 Prozent Verrechnungssteuer genehmigt sie
sich einen ordentlichen Anteil von den
Dividenden Schweizer AGs, die ins Ausland
fließen. Davon bekommen deutsche
Anteilseigner 15 Prozent auf ihre
heimische Steuerschuld angerechnet.
Die restlichen 20 Prozent müssen sie
sich von den Schweizer Behörden erstatten
lassen. Da die eidgenössische
Steuerverwaltung aber verlässlich wie
das sprichwörtliche Schweizer Uhrwerk
tickt, hat man hier meistens nach
wenigen Wochen seine überzahlte
Quellensteuer zurück.
Auch Norwegen langt mit einem
Quellensteuerabzug von 25 Prozent ordentlich
hin - und davon erhalten
deutsche Anleger von ihrer Depotbank
nichts angerechnet, sondern obendrein
noch 25 Prozent Abgeltungsteuer
abgezogen. Entweder beantragt man
gleich eine sogenannte "shielding deduction"
und holt sich die 25 Prozent
Quellensteuer aus Norwegen zurück.
Oder man verlangt nur eine Rückerstattung
von zehn Prozent - und lässt
sich die verbliebenen 15 Prozent Quellensteuer
über die eigene Steuererklärung
vom deutschen Fiskus anrechnen.
In jedem Fall arbeiten die norwegischen
Steuerbehörden zügig und
zuverlässig.
Auf Seite 4: Komplikationen und Kosten
Komplikationen und Kosten
In Italien sollten Anleger viel südländische
Gelassenheit mitbringen. Der
italienische Fiskus zwackt seit Juli 2014
von jeder Dividendenzahlung 26 Prozent
Quellensteuer ab. Davon rechnet
die hiesige Depotbank aber nur 15 Prozent
an. Die restlichen elf Prozent müssen
deutsche Aktionäre innerhalb von
vier Jahren nach Dividendenzahlung
vom italienischen Fiskus zurückfordern.
"Die Bearbeitung dauert oft
ewig", weiß Steuerberater Gloger.
"Sogar zehn Jahre Wartezeit sind keine
Seltenheit."
Enorm bürokratisch geht es auch in
Frankreich zu. Gleich 30 Prozent Quellensteuer
werden bei Dividendenzahlung fällig - davon werden 15 Prozent
auf die Abgeltungsteuer angerechnet.
Die anderen 15 Prozent muss man sich
innerhalb von vier Jahren zurückholen.
Doch das ist gar nicht so einfach.
Denn anders als in Italien lässt sich
die Quellensteuerrückforderung in
Frankreich nicht komplett in Eigenregie
beantragen. Man kann zwar das Erstattungsformular
selbst ausfüllen -
aber die Steuerbehörden der Grande
Nation bearbeiten Erstattungsanträge
nur dann, wenn sie über die jeweilige
Depotbank und Lagerstelle der Wertpapiere
eingereicht werden. Direkt
übersandte Anträge ignoriert Paris einfach.
Die Depotbanken lassen sich ihre
Mittlerrolle natürlich meist gut bezahlen. Kleinanleger
sind gut beraten, die 15 Prozent
Quellensteuer bei ihrer Renditeberechnung
nach Steuern als Kostenfaktor
einzuplanen - oder von französischen
Aktien die Finger zu lassen.
Auf Seite 5: Spanischer Albtraum
Spanischer Albtraum
Kompliziert und teuer ist es auch in
Spanien. Das Land erhebt eine Quellensteuer
von 21 Prozent auf Dividendenzahlungen.
Aber diesen Einbehalt bekommen
deutsche Anleger überhaupt
nicht auf ihre heimische Steuerschuld
angerechnet - mit teuren Folgen.
Neben der spanischen Quellensteuer
bekommt der Anleger von seiner Depotbank
auch noch die volle deutsche
Abgeltungsteuer plus Soli abgezogen.
Die Steuerbelastung summiert sich so
auf fast 48 Prozent. Von 100 Euro Dividende
aus Spanien landen damit nur
52 Euro auf dem Konto des Anlegers.
Dabei sind Dividendenzahlungen
spanischer AGs für deutsche Anleger
bis 1500 Euro eigentlich von der Quellensteuer
befreit. Das bedeutet aber
für in Deutschland ansässige Depotbanken,
dass sie bei Erhebung der
deutschen Abgeltungsteuer keine spanische
Quellensteuer anrechnen dürfen.
Da der Fiskus dort aber zunächst
nicht wissen kann, in welcher Höhe der
einzelne Aktionär übers Jahr Dividenden
kassiert, behält er erst mal munter
Quellensteuer ein. Die überzahlte
Steuer ist binnen vier Jahren in Spanien
zurückzufordern. Es erwartet einen
also viel lästige und ärgerliche Arbeit.
Auf Seite 6: Welches Land wieviel abzieht