Der Absturz der Krypto-Märkte bringt auch deutsche Fintechs in Bedrängnis. Vergangene Woche stellte die Berliner Digitalbank Nuri Insolvenzantrag, nachdem kurzfristig Liquiditätsengpässe aufgetreten waren. Nuri ist das erste deutsche Fintech-Startup, das durch den Krypto-Crash pleitegeht. Das Institut hatte zuletzt nach eigenen Angaben 500000 Kunden und verwaltete ein Vermögen von 500 Millionen Euro. Nuri selbst hatte allerdings gar keine Banklizenz, sonderen arbeitete mit der Berliner Solarisbank zusammen. Die Pleite der Nuri-Bank gilt insofern als Präzedenzfall, wie groß die Ansteckungsrisiken zwischen der Kryptobranche und dem regulierten Bankwesen ist. Boerse-online.de hat bei der Finanzaufsicht BaFin nachgefragt und diese Antworten von einem Sprecher erhalten:
Boerse-online.de: Nuri hatte keine Banklizenz und unterliegt auch nicht der laufenden Aufsicht der BaFin. Inwiefern untersuchen Sie den Vorgang trotzdem?
BaFin-Sprecher: Die Nuri GmbH unterliegt in der Tat nicht der laufenden Aufsicht der BaFin. Die BaFin beaufsichtigt die Solarisbank AG und die solaris Digital Assets GmbH, deren Produkte von der Nuri GmbH vermittelt werden. Die BaFin berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen bei Nuri aber in ihrer laufenden Aufsicht und prüft mögliche Auswirkungen auf beaufsichtigte Institute. Die Solarisbank ist von der Insolvenz der Nuri nicht unmittelbar betroffen.
In der Branche wird über weitere mögliche Pleiten spekuliert. Beobachtet die Bafin derzeit auch die Geschäftsmodelle anderer deutscher Krypto-Fintechs?
Grundsätzlich beobachtet die BaFin laufend die Geschäftsmodelle von Instituten unter ihrer Aufsicht.
Die Solarisbank hat die Bankinfrastruktur und den regulatorischen Rahmen für die Nuri-Dienstleistungen zur Verfügung gestellt, insbesondere auch die Banklizenz. Wie groß ist die Ansteckungsgefahr zwischen der Kryptobranche und den regulierten Banken?
Grundsätzlich gibt es ein Ansteckungsrisiko, wenn eine Bank mit einem Vermittler zusammenarbeitet. Das ist dann der Fall, wenn ein Vermittler unter dem Haftungsdach der Bank aufgehängt ist und seine Kunden nicht ordentlich über die Risiken aufgeklärt hat.
Warum brauchen Krypto-Fintechs keine Banklizenz, während die Guthaben dieser Fintechs im Insolvenzfall über regulierte Banken (Solaris) abgesichert werden?
Die Frage der Erlaubnispflicht richtet sich nach der Tätigkeit, die diese Unternehmen ausüben. Unternehmen, die Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdienste erbringen, benötigen hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Auch das Kryptoverwahrgeschäft ist eine Finanzdienstleistung im Sinne des KWG. Nur wenn die Unternehmen die Anlagevermittlung, die Anlageberatung oder das Platzierungsgeschäft ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Kredit- oder Wertpapierinstituts erbringen, benötigen für ihre Tätigkeit keine eigene Erlaubnis. Sie fallen dann als sogenannte vertraglich gebundener Vermittler unter die Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 10 Kreditwesengesetz (KWG) bzw. § 3 Abs. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
Zeichnen sich bereits regulatorische Konsequenzen aus dem Fall ab?
Diese Frage müsste der Gesetzgeber entscheiden.