Üblicherweise sind Super-Sparpreis-Tickets (sie gelten nur für eine bestimmte Strecke, einen bestimmten Tag und einen bestimmten Zug) nicht stornierbar. Doch wenn sie bis einschließlich 13. März gekauft und wegen Corona nicht genutzt werden konnten, beschloss die Bahn schon vor Monaten eine Ausnahme. Falls das geplante Reisedatum vor dem 5. Mai lag, durfte man die Tickets für die gebuchte Strecke ohne Zugbindung an einem anderen Tag nutzen - oder bis zum 30. Juni in einen drei Jahre laufenden Gutschein eintauschen.
Wenn das geplante Reisedatum nach dem 5. Mai und vor dem 1. November lag (oder wenn man die Einlösung versäumt hatte), sind die Tickets im Fernverkehr bis zum 31. Oktober gültig. Auch mit ihnen kann man bis dahin die betreffende Strecke an jedem beliebigen Tag und mit jedem beliebigen Zug fahren. Dies gilt nach Angaben der Bahn "überwiegend" auch für internationale Reisen und Gruppenfahrten.
Alle Regeln greifen eigentlich auch für Sparpreis-Tickets. "Weil diese bis einen Tag vor Fahrtantritt gegen eine Gebühr von zehn Euro storniert werden können, sind hier die genannten Termine nicht sonderlich relevant", erklärte Detlef Neuß, Bundesvorsitzender des Fahrgastverbandes Pro Bahn. Tickets ohne Ermäßigung sind sowieso unbegrenzt stornierbar.
Eine Bahnsprecherin lehnte einen Kommentar zur Frage ab, ob die Frist nicht doch noch in den nächsten Tagen über den 31. Oktober hinaus verlängert werden könnte, und verwies auf die offiziell gültige Regelung.