Ab welcher Verspätung können Bahnfahrer Geld zurückfordern?
Laut EU-Recht steht Reisenden in den EU-Mitgliedsländern ab einer Zugverspätung von 60 Minuten eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises zu, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Bei geplanten Fahrten mit dem ICE greift der Erstattungsanspruch bereits ab einer Verspätung von 30 Minuten. Nach einem Urteil des EuGH vom September 2013 haben Reisende grundsätzlich auch dann Anspruch auf eine Erstattung, wenn die Verspätung auf Sturm, Flut oder andere Wetterkapriolen sowie auf höhere Gewalt wie Streiks zurückgeht.
Ab wann können Bahnfahrer sich den Ticketpreis komplett erstatten lassen?
Wenn der Zug - etwa wegen eines Sturms oder eines bevorstehenden Streiks wie ab morgen früh - komplett ausfällt, erhalten Fahrgäste den vollen Fahrpreis erstattet.
Wie kommen Bahnfahrer bei Streiks ihr Geld zurück?
Fällt eine geplante Bahnfahrt wegen eines Streiks oder Unwetter aus, können sich Bahnfahrer den Fahrpreis inkl. Kosten für die entsprechende Reservierung am Bahnschalter oder im Reisezentrum bar auszahlen lassen. Wer seine Fahrt online gebucht hat, kann sich den Fahrpreis auch im Internet erstatten lassen:
Wichtig: Die Online-Erstattung gilt ausschließlich für Online-Tickets. Bahnfahrer, die ihre Fahrkarten am Schalter, im Reisezentrum oder am DB-Automaten gelöst haben, bekommen ihr Geld lediglich im DB-Reisezentrum am Bahnhof bzw. im Reisebüro.
Wo gibt es aktuelle Informationen zum Ersatzfahrplan?
Die wichtigsten Informationen zum Notfahrplan der Bahn hat das Unternehmen im Internet zusammengefasst. Laut Bahn steht der Notfahrplan für den Fernverkehr inzwischen auch bei Anfragen über die beliebte Bahn-App DB Navigator für Smartphones und Tablets bereit. Ab Freitag sollen laut Bahn auch die übrigen Verbindungen enthalten sein. Außerdem hat die Bahn Servicetelefone unter ff. kostenfreier Nummer geschaltet: 08000 99 66 33.