Hochbezahlte sogenannte Risikoträger bei "bedeutenden" Banken können künftig leichter vor die Tür gesetzt werden. In diese Gruppe fallen Angestellte, "deren jährliche fixe Vergütung das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung überschreitet", wie es in dem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegende Gesetzentwurf heißt. Das entspricht derzeit 234.000 Euro im Westen und 208.000 Euro im Osten Deutschlands. Voraussichtlich würden nicht mehr als 5000 Mitarbeiter von diesen Regelungen betroffen sein, heißt es in den Erläuterungen des Ministeriums zum Gesetzentwurf. Als "bedeutend" gilt eine Bank mit einer Bilanzsumme von mehr als 15 Milliarden Euro oder wenn es direkt von der EZB-Bankenaufsicht überwacht wird.

Zudem sollen britische Banken und Versicherungen auch mehr Zeit bekommen, sich auf den Brexit einzustellen. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin soll ihnen Übergangsregelungen bis Ende 2020 einräumen können.

Das Ausscheiden Großbritanniens aus der EU zwingt die Banken aus London, sich für viele Geschäfte ein zweites Standbein auf dem Kontinent zu suchen, weil sie künftig nicht mehr den sogenannten EU-Pass nutzen können. Bislang haben sich rund 25 Institute dafür entschieden, nach dem Brexit Kapazitäten in der Mainmetropole aufzubauen.

BANKENVERBAND - WICHTIGE VORBEREITUNG AUF HARTEN BREXIT



"Der Brexit-Gesetzentwurf ist wichtig, richtig und kommt zur rechten Zeit", sagte Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des deutschen Privatbankenverbands BdB. Mit der Anpassung des Kündigungsschutzes für Risikoträger, der Regelung zur Vertragskontinuität bei Finanzgeschäften sowie Versicherungen werde eine wichtige Lücke geschlossen. "Diese drei Punkte stellen wesentliche Eckpfeiler für die weitere Vorbereitung von Notfall-Maßnahmen mit Blick auf einen bevorstehenden harten Brexit dar."

Auch die Finanzplatzinitiative "Frankfurt Main Finance" begrüßte, dass Scholz das Gesetz auf den Weg gebracht hat. "Im Wettbewerb um die Ansiedlung offerieren einige Standorte wie Mailand und Paris unter anderem erhebliche individuelle steuerliche Erleichterungen", erklärte Geschäftsführer Hubertus Väth. "Das war für den Finanzplatz Frankfurt nicht das Mittel der Wahl."

Für Arbeitsrechtlerin Ines Keitel von der Anwaltskanzlei Clifford Chance, die viele Banken zu ihren Kunden zählt, geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. "Eine weitere Lockerung könnte die Attraktivität des Standorts Frankfurt und Deutschland für Banken erheblich weiter steigern", sagte sie. "Es gäbe eine große Zahl gut bezahlter Arbeitnehmer, die das gleiche oder sogar ein höheres Gehalt bekommen und dennoch nicht von den neuen Regeln betroffen sein werden."

rtr