Die neue Form der Eigenheimzulage kann seit gut vier Wochen beantragt werden. Die Nachfrage ist groß, es tauchen aber auch immer wieder neue Fragen auf. Von Bernhard Bomke

Das vom Bund eingeführte Baukindergeld hat offenbar das Zeug zum Renner. Knapp 22 000 Anträge sind seit dem Start des Zuschussprogramms bei der Förderbank KfW eingegangen. Voraussichtlich werden es in den nächsten Monaten noch erheblich mehr. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sind wahrscheinlich über 150 000 Haushalte im Jahr berechtigt, das Baukindergeld zu beantragen. Bundesbauminister Horst Seehofer, der sich primär um Inneres, Heimat und die von ihm geführte CSU kümmert, tourt zurzeit gern mit dieser Botschaft durchs Land: "Mit dem Baukindergeld öffnen wir vielen Eltern und ihren Kindern die Tür zu den eigenen vier Wänden." Erste Auszahlungen soll es ab Ende März 2019 geben.

Die neue Form der früheren Eigenheimzulage unterstützt Eltern, die mindestens ein Kind im Alter von bis zu 17 Jahren haben, im Regelfall erstmals Wohneigentum erwerben und über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 75 000 Euro verfügen, zuzüglich 15 000 Euro je Kind. Eltern von zwei Kindern dürfen also ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 105 000 Euro haben. Solch ein Beispiel zählt daher zu denen, die wir ausgewählt haben für einen Vergleich von Immobilienfinanzierungen mit und ohne Baukindergeld, den der Baugeldvermittler Interhyp für uns vorgenommen hat.

In ersten drei Monaten Antrag stellen



Die Förderung besteht aus einem Zuschuss pro Kind von jährlich 1200 Euro, der zehn Jahre lang gezahlt wird. Baukindergeld gibt es für Neubauten, die in der Spanne vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 genehmigt werden. Zudem erhalten es Antragsteller, die eine Wohnung erwerben, sofern der Kaufvertrag in den genannten drei Jahren abgeschlossen wird. Anträge müssen spätestens drei Monate nach dem Einzug gestellt werden. Die Unterlagen finden Antragsteller im Internet unter der Adresse www.kfw.de/zuschussportal.

Sosehr Bauminister Seehofer mit den 12 000 Euro je Kind wirbt, sosehr mahnen Adressen wie die Landesbausparkasse (LBS) Südwest und das Vermittlungsportal Immowelt.de zur Vorsicht. "Entscheidend für den Bau oder Kauf einer Immobilie ist neben einem soliden Einkommen und dem Baukindergeld vor allem ausreichendes Eigenkapital", heißt es bei der in Stuttgart ansässigen LBS. Daran hat sich durch die Subvention in Gestalt des Baukindergelds also nichts geändert - zumal das Baukindergeld, erklärt Immowelt.de, "nicht zum Eigenkapital gezählt werden" kann. Der Grund: Es wird erst bewilligt, wenn die Interessenten schon eingezogen sind. Bis dahin läuft die Finanzierung längst, für die meist ein Eigenkapitalanteil von mindestens 20 Prozent verlangt wird. Förderung spart Zinsen Bei unseren Finanzierungsbeispielen ist das Baukindergeld als Sondertilgung eingeplant. Es erspart den Kreditnehmern, die Baukindergeld in Anspruch nehmen, im Lauf von 30 Jahren Zinszahlungen von 19 223,99 Euro respektive 22 588,83 Euro. Ob das Beträge sind, die "vielen Eltern und ihren Kindern die Tür zu den eigenen vier Wänden" öffnen? Schwer zu sagen. Ziehen wir Zahlen aus dem "Immobilien-Atlas 2018" heran, den unser Schwestermagazin €uro jüngst veröffentlichte, lassen sich die eingesparten Zinszahlungen so übersetzen: In München bekämen Käufer dafür drei Quadratmeter mehr Wohnfläche, in Erfurt immerhin 13 Quadratmeter.

Das starke Interesse am Baukindergeld geht mit einer Fülle von Fragen einher. Auch BÖRSE ONLINE sah weiteren Klärungsbedarf und sprach mit Dörte Dörner, Expertin des Produktmanagements Wohnen der KfW.

Börse Online: Wir dachten, das Baukindergeld gibt es nur für die erste selbst genutzte Wohnung. Warum ist es dann möglich, es zu bekommen, wenn ein Antragsteller schon mal Eigenheimzulage kassiert hat?


DÖRTE DÖRNER: Dem Baukindergeld liegt eine sogenannte Stichtagsbetrachtung zugrunde. Das heißt, zum Zeitpunkt des Erhalts der Baugenehmigung oder der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags darf kein Eigentum an Wohnimmobilien zur dauerhaften Nutzung in Deutschland vorliegen.

Ein Antragsteller kann also Baukindergeld bekommen, wenn er zum Beispiel in Frankreich schon ein Ferienhaus besitzt?


Ferienhäuser und Ferienwohnungen, ganz gleich ob im In- oder Ausland, sind generell ausgenommen. Diese werden ja nicht dauerhaft genutzt.

Wird das Baukindergeld weiterbezahlt, wenn Bezieher im Lauf der zehn Jahre, die der Zuschuss gezahlt wird, über die festgelegten Einkommensgrenzen kommen?


Ja. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

Wenn eine Familie Baukindergeld erhält und zum Beispiel nach vier Jahren auszieht: Kann sie den Anspruch für die verbleibenden sechs Jahre dann in ihr nächstes Eigenheim mitnehmen?


Ja, wenn die Familie zum Beispiel aufgrund eines Jobwechsels an einem anderen Ort eine Immobilie zur Eigennutzung erwirbt, kann sie weiterhin Baukindergeld erhalten.

Angenommen, Eltern wollen Baukindergeld und einer der beiden Elternteile hatte schon mal Wohneigentum, der andere jedoch nicht: Haben diese beiden Antragsteller dann Anspruch auf Baukindergeld oder auf ein halbes?


Auch hier gilt für beide Antragsteller: Zum Zeitpunkt der Baugenehmigung oder der Unterzeichnung des Kaufvertrags darf kein Wohneigentum zur dauerhaften Nutzung in Deutschland bestehen.

Lässt sich in einem solchen Fall die Förderfähigkeit dadurch herstellen, dass der Antrag für Baukindergeld nur von demjenigen Partner gestellt wird, der noch nie zuvor in Wohneigentum lebte?

Nein. Wenn einer der beiden zum relevanten Stichtag Eigentum besitzt, gibt es kein Baukindergeld.