Andreas Rapp, Leiter Private Banking Ellwanger & Geiger
Jeder neue Skandal gibt Anlass zu weiteren Gesetzen, Bestimmungen und Richtlinien. Nun hat auch die Prokon-Pleite politische Folgen: Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz will der Staat solche Fälle in Zukunft verhindern. Kern des Gesetzes sind Warnhinweise und eine stärkere Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), um Privatanleger besser vor undurchsichtigen Kapitalanlagen zu schützen. Was auf den ersten Blick ganz im Sinne des Anlegers scheint, ist auf den zweiten Blick jedoch vielmehr seine Bevormundung. Denn das Gesetz produziert in erster Linie Papier statt Sicherheit.
Auch die besten Kontrollmechanismen können nicht vor schwarzen Schafen schützen, die mithilfe krimineller Methoden wie der Manipulation ihrer Bilanzen eine hohe Bonität suggerieren. Stattdessen sollten sich Anleger bewusst machen: Hundertprozentigen Schutz bei Kapitalanlagen kann es niemals geben. Wichtiger, als sich auf Faltblätter und Warnampeln zu verlassen, ist die sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Finanzprodukt und der aktuellen Zinssituation.
Gerade hierbei gibt es weiterhin großen Nachholbedarf. Noch immer verwendet ein Großteil der Bevölkerung mehr Zeit darauf, die besten Schnäppchen im Internet zu finden oder Centbeträge bei der Suche nach der günstigsten Tankstelle zu sparen, statt sich mit der eigenen Vermögensanlage zu beschäftigen. Dieses Ungleichgewicht zeigt sich in der Unwissenheit vieler Anleger. Dabei ist und bleibt der beste Schutz vor Betrug und Falschberatung die eigene Mündigkeit. Fälle wie Prokon wurden auch deshalb zum Trauma deutscher Anleger, weil viele das Risiko im Vorfeld ein- fach ausblendeten. Bei der Lehman-Pleite etwa erlitten viele einen Totalverlust, obwohl sie überzeugt waren, eine konservative Anlage getätigt zu haben. Dieser Schock prägte den Begriff der "Lehman-Oma" als Sinnbild für den unerfahrenen Kleinanleger.
Die Lehman-Pleite führte zum gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsprotokoll im Rahmen der Anlageberatung, das Anfang 2010 in Kraft trat. Es sollte die Qualität der Beratung verbessern, und die Anforderungen an den Inhalt wurden vom Gesetzgeber im Lauf der vergangenen Jahre kontinuierlich präzisiert. Banken und Sparkassen richteten sich darauf ein und passten ihre Prozesse den gesetzlichen Vorgaben an. Während der vergangenen Monate zeigte sich jedoch, dass Anlageberatung durch den hohen administrativen Aufwand für Banken zunehmend unrentabel wird. Die Folge: Institute stellen die Dienstleistung der Anlageberatung komplett ein oder erhöhen die Mindesteinlagesummen, die ein Kunde in seinem Depot verwalten lassen muss, um eine Beratung in Anspruch nehmen zu können.
Leidtragender dieser Entwicklung ist der Kleinanleger, der statt individueller Beratung ausschließlich Produkte von der Stange erhält. Diese Tendenzen lassen den Schluss zu, dass individuelle Anlageberatung in Zukunft nur noch vermögenden Kunden offenstehen könnte. Ob sich die Qualität der Beratung durch das Protokoll verbessert hat, ist fraglich. In der Praxis sieht die Mehrheit der Anleger den inhaltlichen Mehrwert in keiner Relation zum Aufwand. Und die Richtlinien werden in Zukunft noch strenger: Künftig könnte sogar die Vorschrift eingeführt werden, telefonische Beratungsgespräche aufzuzeichnen. Ein heikles Thema nicht nur in Bezug auf den Datenschutz.
Unter dem Strich bleibt die Erkenntnis, dass eine strengere Regulierung den Privatanleger nicht vor dem Kauf riskanter Finanzprodukte bewahrt. Anleger sollten sich stets den Grundsatz "Je höher die Rendite, desto höher das Risiko" vor Augen führen. Flössen dagegen weniger Zeit und Geld in administrative Aufgaben, blieben mehr Ressourcen für eine qualifizierte Beratung. Statt den Anleger zu bevormunden, sollte der Staat ihm besser die Möglichkeit zugestehen, eigene Entscheidungen zu treffen.
Andreas Rapp
Rapp verantwortet seit 2010 das Private Banking bei Ellwan- ger & Geiger Privatbankiers. Der Finanzexperte ist seit 2008 bei den Stuttgartern in der Vermögensverwaltung tätig. Er verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Privatkunden- beratung. Die im Jahr 1912 gegründete Privatbank Ellwanger & Geiger ist auf Immobilien und Vermögensverwaltung für Privatkunden und institutionelle Investoren spezialisiert.