Im konkreten Fall streiten der Bund der Versicherten und die Victoria um die Auszahlungssumme einer Alt-Versicherung. Ein Versicherungsnehmer hatte noch im Juli 2014 die Nachricht erhalten, dass sich die Auszahlung seiner Lebensversicherung auf 50.274 Euro belaufe. Dann wurden ihm im September aber nur 47.600 Euro überwiesen. Die Bewertungsreserven schlugen nicht mehr mit 2.800 Euro zu Buche, sondern nur noch mit 148 Euro. Grund für die deutliche Reduzierung war die zwischenzeitlich eingetretene Gesetzesänderung, wonach Lebensversicherer die Auszahlung der Bewertungsreserven abschmelzen können, wenn sie andernfalls die Verpflichtungen aus den übrigen Versicherungen nicht mehr sicher erfüllen können.
Diese Novellierung des Gesetzes könnte angesichts der andauernden Niedrigzinsphase wohl gerechtfertigt und verfassungsgemäß gewesen sein, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen in der Verhandlung. Auch eine unzulässige Rückwirkung liege wohl nicht vor. Gleichzeitig deutete sie aber an, dass die Lebensversicherer näher begründen müssen, wieso der Abschlag zur Sicherung notwendig war. Das hat die Victoria im konkreten Fall womöglich nicht ausreichend getan, was einen neuen Prozess nötig machen könnte